• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Autoflirt e.V.

Abmahnung Autoflirt e.V. durch Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello


Abmahnung Autoflirt e.V. durch Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello

Bereits vor einigen Jahren hatte der Autoflirt e.V. schon einmal durch Abmahnungen auf sich aufmerksam gemacht. Nun ist es wieder so weit. Der Autoflirt e.V. spricht eine Abmahnung in Bezug auf die angeblich unzulässige Nutzung des als Marke geschützten Zeichens „Autoflirt“ durch die Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello, Heidelberg, aus. 

Eine genauere Überprüfung der Abmahnung kommt zu dem Ergebnis, das der Autoflirt e.V. so gar nicht existent ist. Im zuständigen Vereinsregister ist lediglich ein AutoFlirt® International e.V. registriert. Inhaber der derzeit tatsächlich in den Klassen 41 und 45 (kulturelle Aktivitäten und die Vermittlung von Kontakten ) beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen deutschen Wortmarke »Autoflirt« ist auch nicht der Verein AutoFlirt® International e.V. 

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello im Auftrag des Autoflirt e.V. den Empfänger der Abmahnung auf, die Benutzung der Marke umgehend zu unterlassen sowie eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung (Vertragsstrafenhöhe 25.000 EUR!) abzugeben. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich aus einem weit übersetzten Gegenstandwert von 150.000 EUR berechnen (Bruttobetrag iHv. 3.161,83 EUR), erstatten.

Da die Marke „Autoflirt“ für kulturelle Aktivitäten und die Vermittlung von Kontakten geschützt ist, sollte unbedingt eingehend geprüft werden, ob in der angeblich unberechtigten Verwendung der Marke eine markenmäßige Verwendung zu sehen ist. Auch hinterlassen die vorgenannten Indizien (Höhe der Vertragsstrafe und Gegenstandswert) einen fahlen Beigeschmack.

In keinem Fall sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift gebracht werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem  Autoflirt e.V. (wer immer das auch sein mag) zu Stande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland