Abmahnung Argus TM UG Kanzlei Sandhage
Die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte ist mit einem neuen Abmahner am Start. Diesmal vertritt die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte die Argus TM UG (dein-oelscheich.de). Die Argus TM UG hat Ihren Sitz angeblich in der Nelkenstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg. Unter der gleichen Adresse ist auch die Stecker Kabel Adapter UG, eine weitere Abmahnerin der Kanzlei Sandhage ansässig. Vor wenigen Wochen haben wir uns auf Grund der massiven Abmahnwelle der Stecker Kabel Adapter UG den Firmensitz einmal näher angesehen. Hier teilen sich mehrere Firmen einen Briefkasten mit die Argus TM UG (haftungsbeschränkt).
In der Abmahnung lässt die ARGUS TM UG einen angeblichen Wettbewerbsverstoß wegen der Nichtbelehrung nach § 8 AltölV beanstanden. § 8 AltölV sieht vor, den Verbraucher über eine Rücknahmestelle für gebrauchte Öle beim Vertrieb von z.B. Getriebeöl zu belehren.
In der Abmahnung der ARGUS TM UG wird Bezug auf die Entscheidungen des OLG Hamburg (Az.: 5 W 59/10) und des OLG Brandenburg (Az.: 3 U 113/11) genommen, in denen ausgeführt wird, dass die AltölV eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt.
Der Gegenstandswert der Abmahnung der ARGUS TM UG der Kanzlei Sandhage mit 15.000 € beziffert.
Wir raten jedem Fall dringend davon ab, die mit der Abmahnung der Argus TM UG durch die Kanzlei Sandhage übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Unterlassungserklärung, wie der BGH erst kürzlich festgestellt hat, lebenslang Gültigkeit hat.
Update 21.11.2012:
Im Handelsregister wird Herr Yarkin, Devrim Mustafa, Heilbronn, als Geschäftsführer der ARGUS TM UG (haftungsbeschränkt) benannt. Welch ein Zufall: auch dieser Name befindet sich auf dem Briefkasten der ARGUS TM UG (haftungsbeschränkt).
Es bleibt abzuwarten, ob auch die anderen auf dem Briefkasten der ARGUS TM UG (haftungsbeschränkt) genannten Firmen demnächst im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Sandhage in Erscheinung treten.
Update 22.11.2012:
In den letzten Tagen gehen uns mehrere Abmahnungen der Argus TM UG, Devrim Yarkin, zu. In allen Fällen führt die Argus TM UG durch Rechtsanwalt Sandhage aus, dass Sie ebenfalls, wie der Empfänger der Abmahnung, gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkaufen würde.
Bei den Angaben des Empfängers der Abmahnung der Firma Argus TM UG würde gegen zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften verstoßen. Als Unternehmer sei der Empfänger der Abmahnung zwingend verpflichtet, den Verbraucher im Rahmen einer Belehrung auf eine Annahmestelle hinzuweisen, bei welcher gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle kostenlos angenommen werden. Diese Hinweise müssen dabei so vorgehalten werden, dass der Kunde mit dem Hinweis zwangsläufig konfrontiert wird. So würde es nicht genügend diese Hinweise in AGB einzubauen oder einen Link abrufbar zu halten.
In § 8 AltölV heißt es auszugsweise:
Absatz 1: Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle (...) für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle (...) hinzuweisen.
Absatz 1a: Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Absatz 2: Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
Absatz 3: Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Hierdurch würde sich der Empfänger der Abmahnung der Argus TM UG durch die Kanzlei Sandhage rechts-und wettbewerbswidrig verhalten.
Die Argus TM UG ist daher durch die Kanzlei Sandhage auffordern, unverzüglich den Verkauf von Motorenöl über das Internet ohne hinreichende Belehrung des Verbrauchers einzustellen. Weiter fordert die Argus TM UG durch Rechtsanwalt Sandhage die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die Kosten der Abmahnung werden mit netto 755,80 € beziffert. Der Abmahnung wird einen Gegenstandswert von 15.000 € zu Grunde gelegt.
Wir raten dringend davon ab, die mit der Abmahnung der Kanzlei Sandhage für die Argus TM UG übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass eine solche Unterlassungserklärung ein Vertrag darstellt, der lebenslange Gültigkeit hat.