• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Angela Joo, Ludwigsburg, eurozwerg.de, durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Abmahnung der Frau Angela Joo, eurozwerg.de, durch Rechtsanwalt Sandhage erhalten?


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Angela Joo, Neue Weingärten 35, 71634 Ludwigsburg, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.

Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, dass Frau Angela Joo u.a. über die Handelsplattform eBay und in ihrem Onlineshop „eurozwerg.de“ Artikel aus dem Warensegment

- Computerzubehör
- Handys (Handies)
- Heimwerkerzubehör
- Elektronikartikel sowie
- Lampen und Licht

verkaufe.

Gegenstand dieser Abmahnung ist das eBay-Angebot eines Onlinehändlers im Rahmen dessen Frau Angela Joo eine

- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (sog. 40-Euro-Klausel)

beanstanden lässt.

Weiter lässt Frau Angela Joo zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Hiernach soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR zugunsten der Angela Joo versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

Der Abmahnung liegt sodann noch eine entsprechende Kostennote der Kanzlei Sandhage bei, nach der Frau Angela Joo Bruttorechtsanwaltsgebühren in Höhe von 775,64 EUR in Rechnung gestellt worden sein sollen.

Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.


Update: 04.06.2012

Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Angela Joo durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage zu. Erneut lässt Frau Angela Joo in der Abmahnung die Widerrufsbelehrung eine Mitbewerbers auf der Handelsplattform eBay beanstanden und fordert diesbezüglich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Im Weiteren kann auf Vorstehendes verwiesen werden.


Update 19.12.2012:

Die Abmahnungen der Frau Angela Joo (eurozwerg) durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage und kein Ende.

Immer wieder gehen uns wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Frau Angela Joo durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage zu. So auch heute. Erneut lässt Frau Angela Joo angebliche Fehler eines Mitbewerbers innerhalb der Widerrufsbelehrung beanstanden. Im Weiteren kann auf vorstehende Ausführungen sowie auf die Blogkommentare verwiesen werden.


Update 23.01.2013: Angela Joo lässt einstweilige Verfügungen beantragen

Wie uns in den vergangenen Wochen bekannt geworden ist, lässt Frau Angela Joo, handelnd unter der Bezeichnung „eurozwerg-de“, Neue Weingärten 35, 71634 Ludwigsburg, mehrere einstweilige Verfügungen bei unterschiedlichen Landgerichten verteilt über die gesamte Bundesrepublik beantragen.

Der jeweilige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird von Rechtsanwalt Gereon Sandhage von der Berliner Anwaltskanzlei der Sandhage Rechtsanwälte unterzeichnet.

Aus einer Vielzahl von Gründen erachten wir sowohl die Abmahnungen als auch die beantragten einstweiligen Verfügungen als rechtsmissbräuchlich. Ob sich die entscheidenden Gerichte dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs anschließen werden und deshalb die einstweiligen Verfügungen im Widerspruchstermin aufheben werden, bleibt jedoch abzuwarten.

Hierüber werden wir natürlich weiter berichten...

Ebenfalls wird es spannend, zu erfahren, welche Rolle Herr Thomas Althaus spielt, der regelmäßig gemeinsam mit Angela Joo im Impressum des eBay-Shops „eurozwerg-de“ erwähnt wird.

Ob es aber wirklich zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird oder ob die Rechtsanwälte Sandhage auch in diesen Verfahren jeweils einknicken und den Verfügungsantrag kurz vor den mündlichen Verhandlungen zurücknehmen werden, bleibt ebenfalls abzuwarten. Diese Art und Weise, gerichtliche Entscheidungen zu vermeiden, wäre jedoch keine Ausnahme bei den Rechtsanwälten Sandhage.

Falls auch Sie eine einstweilige Verfügung der Angela Joo, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage sowie Rechtsanwältin Katrin Sandhage, erhalten haben, raten wir Ihnen dringend an, zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken sofort Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Sowohl die Abmahnungen als auch die einstweiligen Verfügungen werfen eine Vielzahl an Fragen auf, die der Berechtigung/Begründetheit der einstweiligen Verfügung im Wege stehen und bestenfalls zur Aufhebung der bereits ergangenen einstweiligen Verfügungen führen können, mit der Folge, dass Angela Joo dann die Kosten der Gerichtsverfahren zu tragen hätte.


Update 24.01.2013: Angela Joo lässt Ordnungsgeld-Antrag stellen

In einem uns bekannten gewordenen Fall hat Angela Joo, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage, die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragt, nachdem sich ein vermeintlicher Unterlassungsschuldner nicht an die zuvor gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung gehalten haben soll.


Update 07.02.2013: Thomas Althaus

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, das wir derzeit für einen Abgemahnten der Angela Joo führen, erklärt Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Rahmen eines Schriftsatzes, dass es sich bei Herrn Thomas Althaus um den Lebensgefährten der Frau Angela Joo handele. Thomas Althaus sei es damals gewesen, der für Angela Joo den eBay-Account eurozwerg-de angemeldet und dabei auch seinen Namen angegeben habe.


Herrn Thomas Althaus sei es dann aber nicht mehr möglich gewesen, seinen Namen zu ändern, sodass der Name Thomas Althaus weiterhin in den Angeboten auftauche. Aus den AGB ergebe sich aber unzweifelhaft, dass Vertragspartner ausschließlich Frau Angela Joo sei.

Wir sind daher gespannt, wie sich die persönlich geladene Angela Joo zu diesem Sachverhalt vor Gericht äußern und unsere zahlreichen Fragen beantworten wird, um so die zahlreichen Indizien, die hier für einen Rechtsmissbrauch sprechen, zu entkräften. 


Update 18.02.2013: Weitere Abmahnung(en) 

Völlig unbeeindruckt von dem bisherigen Vorbringen zum Rechtsmissbrauch im Rahmen gerichtlicher Verfahren mahnt Angela Joo weiter durch die Rechtsanwälte Sandhage ab.

So erreichten uns auch in den vergangenen Tagen wieder Abmahnungen, mit denen eBay-Händler durch Angela Joo abgemahnt worden sind.

Wir sind daher sehr auf die ersten gerichtlichen Entscheidungen gespannt, die sich zwangsläufig mit dem Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Antragstellung auseinandersetzen müssen und hoffen somit, schon am Ende der Woche weiter berichten zu können.


UPDATE 08.03.2013: Rechtsmissbrauch bestätigt

In einem von uns für unsere Mandantschaft geführten Verfahren hat das zuständige Landgericht eine einstweilige Verfügung der Angela Joo, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, wieder aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag als rechtsmissbräuchlich kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Landgericht hat den Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG aufgrund einer Vielzahl von Indizien angenommen, die Angela Joo bzw. Rechtsanwalt Gereon Sandhage nicht widerlegen konnten. Selbst eine abweichende landgerichtliche Entscheidung, mit der das LG Duisburg den Abmahnmissbrauch nicht zu erkennen vermochte, hat das hier zuständige Landgericht nicht beeindruckt.

Mit deutlichen Worten hat das Landgericht stattdessen ausgeführt, dass insgesamt eine Vermutung dafür spreche, dass die einstweilige Verfügung nur der Generierung von Anwaltskosten sowie der Schaffung von Ansprüchen auf Abmahnkosten diene. Zudem ergäben sich aus den von uns vorgelegten Unterlagen Anhaltspunkte für ein selbständiges Vorgehen der abmahnenden Rechtsanwälte Sandhage im Eigeninteresse. Diesen Eindruck habe Rechtsanwalt Gereon Sandhage in der mündlichen Verhandlung auch nicht auszuräumen vermocht.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig (Stand: 08.06.2013) – wir werden daher weiter berichten.

Nach unseren Informationen handelt es sich hierbei aber um die erste Missbrauchsentscheidung, die zulasten der Vielfachabmahnerin Angela Joo ergangen ist.

Es bleibt somit gleichwohl abzuwarten, ob auch andere Gerichte den Missbrauch annehmen und sich den von uns dargelegten Gründen/Indizien, die für eine missbräuchliche Abmahntätigkeit sprechen, anschließen werden.

Weiter ist uns bekannt, dass das LG Duisburg den Rechtsmissbrauch gerade nicht bestätigt hat.

Welche Rechtsprechung sich somit letztlich durchsetzen wird, muss mithin abgewartet werden. Auch wenn das von uns erstrittene Urteil sicherlich der Sach- und Rechtslage gerecht wird und es die konsequente Folge einer Vielzahl von Missbrauchsindizien ist, müssen die Abmahnungen der Angela Joo bzw. der Sandhage Rechtsanwälte natürlich weiterhin sehr ernst genommen werden, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Angela Joo nach wie vor einstweilige Verfügungen beantragen lässt.

Allerdings gibt das Missbrauchsurteil den Abgemahnten natürlich auch Anlass zur Hoffnung, dass weitere Entscheidungen folgen werden, mit denen der Rechtsmissbrauch ebenso bestätigt werden wird.


UPDATE 23.04.2013: Angela Joo unterliegt erneut vor Gericht

Die Abmahnerin Angela Joo, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, verliert ein weiteres Mal vor einem (anderen) Landgericht.

Zunächst hatte Angela Joo noch eine einstweilige Verfügung durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage erwirken können, weil sie mal wieder einen Wettbewerbsnachteil in einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei eBay erblickt haben will.

Gegen die antragsgemäß ergangene einstweilige Verfügung haben wir im Namen eines Mandanten Widerspruch eingelegt und diesen aufgrund einer Vielzahl von Indizien ausschließlich mit dem gemutmaßten Rechtsmissbrauch begründet.

Nach mündlicher Verhandlung am 22.04.2013 hat Landgericht die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen.

Da uns eine Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, kann an dieser Stelle nicht darüber berichtet werden, aus welchen Gründen die einstweilige Verfügung letztlich wieder aufgehoben worden ist. Dies holen wir aber zu gegebener Zeit nach.

Fest steht allerdings schon jetzt, dass Angela Joo nun einmal mehr die Kosten des von ihr eingeleiteten Gerichtsverfahrens tragen muss.

Die Entscheidung ist allerdings auch noch nicht rechtskräftig (Stand: 23.04.2013) - wir werden auch insoweit weiter berichten.


UPDATE 29.04.2013: Abmahnmissbrauch der Angela Joo erneut gerichtlich bestätigt

Wie mit Update vom 23.04.2013 berichtet, hat ein Landgericht nach Widerspruch ein weiteres Mal eine einstweilige Verfügung der Angela Joo, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, wieder aufgehoben und den Antrag als unzulässig zurückgewiesen.

Nun liegen uns hierzu auch die Entscheidungsgründe vor, nach denen das Landgericht aufgrund mehrerer Indizien zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Angela Joo "mit der Verfolgung des Unterlassungsanspruchs und seiner gerichtlichen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG" handelt. Rechtsmissbräuchliches Handeln liege vor, so das Gericht weiter, weil die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu dient, gegen die Verfügungsbeklagte einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Anschließend legt das Landgericht dar, welche Gründe im Einzelnen für den Rechtsmissbrauch sprechen.

Die Entscheidung ist nach wie vor noch nicht rechtskräftig (Stand: 29.04.2013)


Update 03.05.2013: Abmahnung Angela Joo - ein weiteres Gericht befindet: Kein Rechtsmissbrauch

In einem aktuellen Fall ist ein (erneut anderes) Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den die Sandhage Rechtsanwälte im Namen der Abmahnerin Angela Joo gestellt haben, nicht rechtsmissbräuchlich und mithin unzulässig ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 03.05.2013).

Abgemahnten wird daher auch dringend weiter angeraten, die Abmahnungen der Angela Joo durchaus ernst zu nehmen und weitere Schritte nur nach entsprechender Prüfung und Bearatung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt einzuleiten.

Pikant: Uns erreichte eine weitere Abmahnung, die die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage im Namen der Angela Joo ausgesprochen haben und zwar prompt am Tage der Urteilsverkündung.


UPDATE 31.05.2013: Berufung der Angela Joo nach Rechtsmissbrauchsurteil wird als unzulässig verworfen

Nachdem ein Gericht die Abmahnung und einstweilige Verfügung der Angela Joo, vertreten durch die Sandhage Rechtsanwälte, als rechtsmissbräuchlich erachtet hat, haben die Rechtsanwälte Sandhage Berufung im Namen der Angela Joo gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt.

Die Berufung ist sodann jedoch nicht mehr begründet worden, sodass das zuständige Oberlandesgericht die Berufung nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist als unzulässig verworfen hat.

Wir vermuten, dass Angela Joo sowie die Rechtsanwälte Sandhage auf diesem Wege eine obergerichtliche Entscheidung, die sich mit dem Abmahnmissbrauch auseinandersetzt, vermeiden wollten.


UPDATE 31.07.2013: Abmahnerin Angela Joo nicht mehr durch die Sandhage Rechtsanwälte vertreten?

In einem derzeit rechtshängigen Berufungsverfahren teilt RA Gereon Sandhage schriftsätzlich mit, dass er Frau Angela Joo nicht mehr vertrete.

Erstaunlich:

2 Tage später gibt hingegen Frau RAin Katrin Sandhage gleichwohl weitere Prozesserklärungen in einem anderen Verfahren im Namen der Angela Joo ab.

Wir sind gespannt, wie sich dies aufklärt und werden weiter berichten - dies natürlich auch über die derzeit noch laufenden Verfahren...

 


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Kommentare (1)

  • Erwin Theuerkauf

    06 Januar 2014 um 13:13 |
    Eine uebles Unternehmen, mir wurde mit Abmahnung gedroht, weil ich so unverfroren war einen Garantieanspruch geltend zu machen!

    Ich werde mich allerdings mit m e i n e n Mitteln wehren

    antworten

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland