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Abmahnung AMC Alfa Metalcraft Corporation Handelsgesellschaft mbH


Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma AMC Alfa Metalcraft Corporation Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die Kanzlei Kerz & Giese Rechtsanwälte, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment

- Küchenzubehör (Kochtöpfe / Kochtopfsets).

Dem Abgemahnten wird im Rahmen der Abmahnung der Firma AMC Alfa Metalcraft Corporation Handelsgesellschaft mbH die

- angeblich widerrechtliche Kennzeichnung von Produkten mit der Bezeichnung „AMC“

vorgeworfen.

Es wird sodann durch die Rechtsanwälte Kerz & Giese zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die von den Kerz & Giese Rechtsanwälten im Entwurf vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ohne daß mehrere der Unterlassungsverpflichtung entgegenstehende Angebote zu einem Verstoß zusammengefaßt wären, von 5.100,00 EUR zugunsten der Firma AMC Alfa Metalcraft Corporation Handelsgesellschaft mbH vor.

Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 EUR erstattet werden. Dieser Gegenstandswert ist unseres Erachtens sowie im Hinblick auf den markenrechtlichen Bezug der Abmahnung eher niedrig angesetzt worden.

Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma AMC Alfa Metalcraft Corporation Handelsgesellschaft mbH allerdings nicht um einen Einzelfall.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist jedoch dringend und stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt insbesondere in Bezug auf die der Abmahnung beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dem hiesigen Fall konnten wir nämlich nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.


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