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Abmahnung Achmed Chaer


Abmahnung Achmed Chaer durch Rechtsanwalt Sandhage

Heute erreicht uns eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sandhage zu. Diesmal spricht Rechtsanwalt Sandhage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Achmed Chaer, Werrastraße 11 a, 12059 Berlin, aus. 

In der Abmahnung des Herrn Achmed Chaer durch Rechtsanwalt Sandhage ist zunächst zu lesen:

„Unser Mandant betreibt u. a. den eBay-Shop "chaershop_de". Über diesen Shop vertreibt er vor allem Computer, Tablet-PC, Mobiltelefone und deren Zubehör. Nach uns vorliegenden Informationen vertreiben Sie gleichartige Waren, so u. a. auf der Handelsplattform eBay über den Verkäufernamen "[Verkäufernamen]". 

Sie stehen demnach mit unserem Mandanten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Sie im Zusammenhang mit Ihren Angeboten den Ihnen im Fernabsatz obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen.“

Sodann lässt Herr Achmed Chaer durch Rechtsanwalt Sandhage die Verwendung der Bezeichnung „2 Jahre Garantie / 24 Monate Herstellergarantie“ beanstanden.

Hierzu führt Herr Achmed Chaer durch Rechtsanwalt Sandhage in der Abmahnung aus:

„Dabei machen Sie keine Angaben zur Art der gewährten Garantie und weisen auch nicht darauf hin, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Da Sie sich mit Ihrem Angebot an Endverbraucher richten, sind die gesetzlichen Regelungen für den Gebrauchsgüterkauf einschlägig. Zunächst muss eine Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich sind. Gemäß § 477 Abs. I S. 2 Nr. 1 BGB muss vor allem darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie weiterhin die Gewährleistungsansprüche nach BGB zustehen und diese durch die Garantie keine Einschränkung erfahren. Die vorgenannte gesetzliche Regelung dient dem Verbraucherschutz sowie der Transparenz im gewerblichen Handel und ist mithin als Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. II UWG anzusehen (OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011,1-4 U 98111; Urteil vom 13.08.2009, 1-4 U 71/09; OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009, 3 U 23/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2008, 6 W 54/08, LG Bochum, Urteil vom 20.08.2008,1-13 0 162/08; LG Bielefeld, 12 0 287/08). Die vorgenannte Produktbeschreibung erweist sich mithin gegenüber unserer Mandantin als unlauter i. S. d. § 3 UWG.“

Da Herr Achmed Chaer nicht gewillt ist, diesen angeblichen Rechtsverstoß hinzunehmen, fordert RA Sandhage sodann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

Diese der Abmahnung des Herrn Achmed Chaer beigefügte Unterlassungserklärung ist unserer Ansicht nach deutlich zu weit gefasst. Insbesondere muss beachtet werden, dass durch Unterschrift der vorgelegten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit Herrn Achmed Chaer zu Stande kommt, der lebenslange Gültigkeit erlangt. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche werden hierdurch auf eine vertragliche Ebene gehoben, mögen sie bestehen oder auch nicht.

Der Abmahnung des Rechtsanwalts Sandhage ist weiter eine an Herrn Achmed Chaer adressierte Rechnung beigefügt,

Abmahnung Achmed Chaer Sandhage

deren Ausgleich Herr Achmed Chaer vom Empfänger der Abmahnung verlangt.


UPDATE 11.11.2013: Weitere Abmahnung(en)

In den vergangenen Wochen erreichten uns mehrere Abmahnungen, die die Sandhage Rechtsanwälte, Berlin, im Namen des Herrn Achmed Chaer ausgesprochen haben.

Bei den Abmahnungen fällt auf, dass sich die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage offensichtlich darauf festgelegt haben, vermeintlich "kleine" eBay-Händler abzumahnen, also solche, die entweder erst seit kurzer Zeit auf der Handelsplattform eBay aktiv sind oder nur wenige Bewertungen haben.

Es kann insoweit natürlich nur spekuliert werden, dass Gereon und Katrin Sandhage hierdurch hoffen, dass die Empfänger der Abmahnungen (aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse) nicht dazu in der Lage sind, einen Fachanwalt mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen, um so die Kosten einer Rechtsberatung zu vermeiden und es stattdessen vorziehen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Abmahnkosten an die Rechtsanwälte Sandhage auszugleichen.

Wir können aus diesem Grunde nur nochmals dringend empfehlen, dennoch nicht den Gang zum Spezialisten zu schauen. Sprechen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens offen auf die Kosten an. Zumindest wir bieten unsere Leistungen in der Regel zu einem transparenten Pauschalhonorar an.

Vor dem Hintergrund der lebenslangen Gültigkeit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Tatsache, dass Verstöße dagegen mehrere tausend Euro kosten können, sollten Sie daher dringend in Ihre Zukunft investieren und den Forderungen aus der Abmahnung des Achmed Chaer nicht ungeprüft nachkommen.

Sprechen Sie uns an...



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Kommentare (1)

  • Anonym

    18 Juni 2014 um 22:04 |
    Abzocker Chear hat die Branche gewechselt. Sein neuer Boxartikel-Shop ist unter "Achmed Chaer" bei ebay zu finden. Als Tip: Wer dem Typen auch mal eine Abmahnung schicken will hat z.Zt. gute Chancen. Seine Widerrufsbelehrung ist noch nicht auf dem Stand vom 13.6.2014.

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