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Abmahnung Abercrombie & Fitch Kanzlei Winterstein

Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch durch die Kanzlei Winterstein


Markenrechtliche Abmahnungen der Firma Abercrombie & Fitch

Die Firma Abercrombie & Fitch geht im Wege von Abmahnungen durch die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte gegen Markenverletzungen vor. Die Firma Abercrombie & Fitch Europe, eine Tochtergesellschaft der Abercrombie & Fitch Co., USA, geht im Wege der Abmahnungen der Kanzlei Winterstein gegen Produktpiraterie vor. Unserer Kenntnis nach sind hauptsächlich Händler auf der Plattform eBay von den Abmahnungen der Firma Abercrombie & Fitch durch die Kanzlei Winterstein betroffen.

Die Firma Abercrombie & Fitch lässt mit der Abmahnung konkret beanstanden, dass durch das Angebot von Kleidungsstücken (Plagiaten) die ausschließlichen Rechte der Firma Abercrombie & Fitch als Markeninhaber gemäß § 14 MarkenG verletzt würden. Weiter fordert die Firma Abercrombie & Fitch mit der Abmahnung zunächst die Unterlassung der Nutzung der Marke Abercrombie & Fitch sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Dann werden mit der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch durch die Kanzlei Winterstein Ansprüche auf Auskunft über den Vertriebsweg sowie die Herkunft der Kleidungsstücke geltend gemacht. So soll der Empfänger der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch über den Einkauf sowie den Verkauf Rechnung legen. Zudem sollen Angaben zu Namen und Anschrift des Herstellers der Lieferanten und etwaiger Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer an die Kanzlei Winterstein übermittelt werden. Es wird weiter dazu aufgefordert die noch im Besitz des Empfängers der Abmahnung befindlichen Kleidungsstücke der Marke Abercrombie & Fitch in einem Entsorgungsunternehmen zu vernichten und einen entsprechenden Nachweis darüber vorzulegen.

Der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch bemisst die Kanzlei Winterstein ein Streitwert von 150.000 € bei. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 2.397,50 €.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Winterstein im Auftrag der Firma Abercrombie & Fitch erhalten haben, raten wir davon ab, die mit der Abmahnung der Kanzlei Winterstein übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.

Die Kanzlei Winterstein ist nun schon zahlreich aus ähnlichen Abmahnungen der Firma K & K Logistics bekannt.

 


 

Urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Abercrombie & Fitch

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. durch die Rechtsanwälte Winterstein vor.

In dieser Abmahnung führt die Abercrombie & Fitch Trading Co. aus, dass sie darauf aufmerksam wurde, dass der Empfänger der Abmahnung auf der Handelsplattform eBay Bekleidungsstücke der Marke Abercrombie & Fitch zum Verkauf angeboten hat. Diese Kleidungsstücke wurden angeblich mit Originalfotos der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. bebildert. Nach Ansicht der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. seien diese Bilder von dem eigenen Internetshop der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. entnommen worden.

Der Empfänger der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. wird sodann durch die Kanzlei Winterstein zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Weiter wird der Empfänger der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. aufgefordert, eine Lizenzgebühr in Höhe von 60 € pro verwendete Lichtbild zu entrichten. Dazu kommt ein 50%iger Aufschlag für die Nutzung als Bebilderung einer Auktion auf der Handelsplattform eBay. Weiter wird ein Aufschlag von 100 % für die unterlassene Angabe des Bildquellennachweises gefordert. Für drei Bilder summiert sich die angeforderte Lizenzgebühr somit auf 540 € -wohlgemerkt für eine Auktion auf der Handelsplattform eBay, die lediglich eine Woche andauerte.

Weiter macht die Kanzlei Winterstein die eigenen Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 € netto geltend. Diese berechnen sich aus einem Streitwert in Höhe von 10.000 €.

Der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. durch die Kanzlei Winterstein ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Entwurf beigefügt. Wir können nur dringend davon abraten, diese der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu unterzeichnen. Nach unserer Ansicht ist diese der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. beigefügte Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst.

Nachstehend haben wir exemplarisch eine solche Abmahnung der Abercrombie & Fitch Trading Co. durch die Kanzlei Winterstein abgebildet.

Abmahnung Abercrombie Bild

Abmahnung Abercrombie Bild 2

Abmahnung Abercrombie Bild 3

Auch liegt uns eine Abmahnung der Abercrombie & Fitch Trading Co. vor, in der der Abgemahnte unserer Ansicht nach keinesfalls gewerblich handelt. Trotz des § 97 a Abs. 2 UrhG, dessen Inhalt der Kanzlei Winterstein eigentlich geläufig sein sollte, werden hier Abmahnkosten aus einem gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR, somit 651,80 EUR inkl. Auslagenpauschale geltend gemacht. 

Insofern möchten wir auf die Urteile des OLG Braunschweig und des OLG Nürnberg hinweisen.


Ihr Ansprechpartner

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