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Abmahnung 3 S GmbH

Abmahnung 3 S GmbH Marke „apollo“


Abmahnung 3 S GmbH Marke „apollo“

Uns liegt eine Abmahnung der Firma 3 S GmbH, Venloer Straße 476, 50825 Köln, vor. In dieser markenrechtlichen Abmahnung wird ausgeführt, dass die Firma 3 S GmbH Inhaberin der Marke „apollo“ sei. Die Marke sei als Wortmarke in dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter der Nummer 302013024404 für die Nizza-Klassen 28, 9, 11, 35 eingetragen. Hiervon sind auch LED-Taschenlampen erfasst. Ferner sind hiervon Dienstleistungen des
Einzelhandels im Onlinebereich, u.a. in den Warenbereichen Beleuchtungsgeräte, insbesondere LED-Licht zur Beleuchtung, LED-Lampen und -Leuchten, LED Taschenlampen umfasst.

Sodann lässt die 3 S GmbH den Verkauf einer Taschenlampe unter der Bezeichnung „apollo“ auf der Handelsplattform Amazon beanstanden.

Bei den über Amazon unter der Marke "apollo" vertriebenen Artikeln handele es sich
nachweisbar nicht um ein Produkt der 3 S GmbH. So würde der Empfänger der Abmahnung keinen Artikel "von apollo" verkaufen, sondern sich an einen Artikel der unter dem Namen "apollo" durch die Firma 3 S GmbH verkauft wird dergestalt anhängen, dass für die angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck entstehen würde, der Empfänger der Abmahnung würde den gleichen Artikel von "apollo" bzw. unter dem Namen "apollo" verkaufen.

Dritten sei es nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Marken untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch ist, für die sie Schutz genießt. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gelte dies auch für ähnliche Waren oder Dienstleistungen, sofern für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen bestünde.
Der 3 S GmbH stünden daher in jedem Falle Unterlassungs-, Auskunfts-, Kostenerstattungs- sowie
Schadenersatzansprüche zu.

Gem. § 14 Abs. 5 MarkenG sei der Empfänger der Abmahnung auch verpflichtet, eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nur eine solche ist geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Gem. § 19 MarkenG sei der Empfänger der Abmahnung der  3 S GmbH gegenüber Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg verpflichtet. Ferner habe er darüber Auskunft erteilen, zu welchem Einkaufspreis er die Waren erworben habe und welchen Umsatz er mit den Plagiaten erzielt habe.

Neben den Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000 EUR, mithin 1.141,90 EUR fordert die 3 S GmbH einen angemessenen Lizenzschadenersatz ein. Die 3 S GmbH schlägt insoweit einen Betrag in Höhe von 1.300 EUR vor. Sollten der Abgemahnte sich mit der Zahlung des Vergleichsbetrages einverstanden erklären, würde unsere die 3 S GmbH auf Auskunftsansprüche verzichten.


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