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Abmahnung VSM Deutschland GmbH


Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt

Die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt aus Berlin sprechen für die VSM Deutschland GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Hierbei sind uns die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt im Zusammenhang mit Abmahnungen nicht unbekannt.

Die VSM Deutschland GmbH lässt dem Empfänger vorwerfen, gegen bestimmte Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, insbesondere gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung, verstoßen zu haben. 

Auf Grund dieser angeblichen Verfehlungen fordert die VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Abmahnkosten auf. Die Kosten der Abmahnung der VSM Deutschland GmbH werden sodann mit 911,80 EUR beziffert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt erhalten haben sollten, raten wir zunächst an, diese ernst zu nehmen und nicht als „Abzocke“ abzutun. In jedem Fall sollte sich der Empfänger einer Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt bewusst sein, dass durch die Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten und der VSM Deutschland GmbH zu Stande kommt der lebenslang Gültigkeit erlangt. Die Gefahren hieraus sind nicht zu unterschätzen.


Update: Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt vor.

Mit dieser Abmahnung lässt die VSM Deutschland GmbH im Marktsegment „Nähmaschinen“ eine angeblich veraltete Widerrufsbelehrung sowie mehrere angeblich unzulässige Klauseln innerhalb der AGB eines Mitbewerbers auf der Handelsplattform eBay rügen.

Der Gegenstandswert der Abmahnung der VSM Deutschland GmbH wird durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt mit 40.000 EUR beziffert. Die hieraus resultieren Kosten der Abmahnung werden in derselben durch die VSM Deutschland GmbH ebenfalls gleich mit geltend gemacht.


UPDATE 13.01.2014: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung vor, die die Firma VSM Deutschland GmbH, Karlsruhe, durch die abmahnenden Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt, Berlin, hat aussprechen lassen.

Die Firma VSM Deutschland GmbH, die – nach eigenen Angaben ihrer abmahnenden Anwälte – einen jährlichen Umsatz von über 25 Millionen bzw. mit ihren Marken PFAFF, Singer und Husqvarna weltweit von etwa 1 Milliarde US $ erzielt, geht mit ihrer Abmahnung gegen einen "eBay-Kleinsthändler" vor, der eine angeblich fehlerhafte, weil veraltete, Widerrufsbelehrung verwendet und in unzulässiger Weise mit Garantien geworben haben soll.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma VSM Deutschland GmbH sollen Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren zugunsten der Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt – aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 30.000,00 € erstattet werden.

Im aktuellen Fall konnten wir jedoch keinesfalls empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben, da sie weit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinausgeht.

Vor dem weiteren Hintergrund, dass derartige "Erklärungen" eine lebenslängliche vertragliche Bindung entfalten, sollten sie ebensowenig und ohne vorherige Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht / gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt leichtfertig unterschrieben werden. Dies gilt natürlich auch im Hinblick auf die geforderten Abmahnkosten.



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