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Abmahnung TÜV SÜD AG - TÜV SÜD Product Service GmbH


Abmahnung TÜV SÜD AG © delux - Fotolia.com

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung vor, die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, München, im Namen der Firmen TÜV SÜD AG und TÜV SÜD Product Service GmbH ausgesprochen haben.

In der Abmahnung weisen die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt zunächst darauf hin, dass die Firma TÜV SÜD AG ein führendes technisches Dienstleistungsunternehmen sei, dessen Leistungsspektrum unter anderem die Beratung, Prüfung und Zertifizierung umfasse. Ebenfalls sei die Firma TÜV SÜD AG Inhaberin diverser Gemeinschaftsmarken, unter anderem der Gemeinschaftsmarken EU 004803961, EU 3715901 und EU 9990111. Diese Marken dürften auch von der Firma TÜV SÜD Product Service GmbH verteidigt werden.

Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt vorgehalten, dass die Firma TÜV SÜD in Erfahrung gebracht haben will, dass er auf der Internethandelsplattform eBay ein Produkt (namentlich: einen Ratschenzurrgurt eines niederländischen Herstellers/Importeurs) angeboten habe, das mit dem TÜV-Oktagon und dem GS-Zeichen versehen worden sei, ohne dass dieses Produkt jedoch durch den TÜV SÜD zertifiziert oder lizenziert worden sei.

Die Marken der Firmen TÜV Süd, die auch als Nachweis für die Produktsicherheit benutzt würden, seien hierdurch verletzt worden, sodass der Empfänger der Abmahnung gegenüber den Firmen TÜV SÜD AG und TÜV SÜD Product Service GmbH zur Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung TÜV im geschäftlichen Verkehr verpflichtet sei. Ebenfalls soll der Empfänger der Abmahnung zur Auskunft und Rechnungslegung sowie zu Schadensersatz und zur Vernichtung sowie zum Rückruf der verletzenden Ware verpflichtet sein.

Unter Fristsetzung von nur 6 Tagen ab Datum der Abmahnung (also nicht ab deren Zugang) soll der Empfänger der Abmahnung zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firmen TÜV abgeben.

Der Abmahnung liegt eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, die die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt vorformuliert haben. Hiernach soll sich der Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung sowie zur Auskunft und Rechnungslegung und zur Herausgabe sowie zur Vernichtung der verletzenden Ware verpflichten. Ebenfalls sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren zu Gunsten der Rechtsanwälte Beiten Burkhardt) aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € anerkannt werden.

Schon aufgrund der Kürze der Frist sowie unter Anbetracht des Kostenrisikos, das sich aus einem Streitwert von 150.000,00 € ergibt, sollte auf eine solche Abmahnung unverzüglich reagiert werden. Bei den geringsten Zweifeln ist es dringend erforderlich, anwaltliche Hilfe durch einen Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, um so erhebliche Kosten und Rechtsnachteile wirksam abzuwenden.

Dies ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, da die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt auf Fristverlängerungsbitten sehr „verhalten“ reagieren und eine Frist von 4 Tagen ab Zugang der Abmahnung bis zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung für angemessen halten.

Zudem stellt sich in derartigen Fällen oftmals die Frage, ob und in welchem Umfang dem Empfänger der Abmahnung Regressansprüche gegenüber dem Lieferanten zustehen. Auch die Beantwortung dieser Frage sollte im dringend Vorfeld einer ersten Reaktion erfolgen, um anschließend taktisch sinnvoll handeln zu können.

Auf keinen Fall konnten wir in der uns vorliegenden Angelegenheit aber empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert zu Gunsten der Firmen TÜV SÜD AG und TÜV SÜD Product Service GmbH abzugeben, da hierdurch ganz erhebliche Risiken entstanden wären, die es dringend zu vermeiden gilt.


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