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Abmahnung Portfolio Management GmbH - PIM GmbH


Abmahnung Portfolio Management GmbH - PIM GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Portfolio Management GmbH (kurz: PIM GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Peter Dondl, Neue Grünstraße 11, 10179 Berlin, vor.

Im Rahmen dieser Abmahnung beanstandet die PIM GmbH die fehlende Anbieterkennzeichnung / das fehlende Impressum nach § 5 TMG im Rahmen eines gewerblichen Facebook-Auftritts.

Der Empfänger der Abmahnung wird durch die PIM GmbH zunächst darauf hingewiesen, dass er Betreiber einer Facebook-Seite sei, auf der die Darstellung kommerzieller Leistungen erfolge. Damit unterliege der Empfänger der Abmahnung der sogenannten Impressumspflicht. Laut Bundesgerichtshof müsse das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar („2-Klick-Regel“) und ständig verfügbar sein, so die Portfolio Management GmbH in ihrer Abmahnung weiter. Dies sei jedoch zu einem in der Abmahnung näher bestimmten Zeitpunkt nicht der Fall gewesen – ein Ausdruck mit Zeitstempel der entsprechenden Facebook-Seite liege der PIM GmbH vor.

Sodann wird der Empfänger der Abmahnung darauf hingewiesen, dass er hierdurch gegen die „Impressumsvorschriften“ im Zusammenhang mit dem „Wettbewerbsgesetz“ verstoße. Er würde deshalb abgemahnt und dazu aufgefordert, die fehlerhaften Angaben umgehend zu korrigieren und die der Abmahnung beiliegende Erklärung zu Gunsten der Portfolio Management GmbH abzugeben.

Anschließend wird dem Empfänger der Abmahnung erklärt, dass die PIM GmbH zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sei. Dies setze jedoch die Abgabe der der Abmahnung beiliegenden Erklärung sowie die Annahme eines Vergleichsangebots in Höhe von 197,40 € voraus. Der Betrag in Höhe von 197,40 € soll durch den Empfänger der Abmahnung auf ein Girokonto der Firma Portfolio Management GmbH überwiesen werden.

Letztlich wird der Empfänger der Abmahnung darauf hingewiesen, dass sich die PIM GmbH für den Fall der Fristversäumnis und den Fall, dass das unterbreitete Angebot nicht angenommen wird, ausdrücklich weitere Schritte vorbehalte, die zu sehr hohen Kosten und Gebühren führen könnten.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung der PIM GmbH beigefügte sowie vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Auch fällt auf, dass es sich nunmehr um einen weiteren Abmahner handelt, der ein fehlendes Impressum bei Facebook beanstandet. Nach unseren Informationen sind zudem mehrere Unternehmer abgemahnt worden. Ob es sich hierbei, wie im Falle der Firma Binary Services GmbH (jetzt: Revolutive Systems GmbH (wir berichteten), um eine Massenabmahnwelle handelt, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erkennen.

Aber auch unabhängig davon zeigen diese Abmahnungen erneut deutlich, dass Betreiber einer geschäftsmäßig genutzten Facebook-Seite dringend der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nachkommen und hierbei ein entsprechendes Impressum bei Facebook einrichten sollten.

Die unnötigen Kosten, Rechtsnachteile und Risiken, berechtigte Abmahnungen nach sich ziehen, können so nämlich leicht vermieden werden.

Update: Uns liegen weitere Abmahnungen der Portfolio Management GmbH vor. Die Schreiben der Portfolio Management GmbH fallen hierbei durch Textbausteine auf:

„Sie sind Betreiber einer Facebookseite auf der auf kommerzielle Leistungen der "xxx.de" verwiesen wird. Damit unterliegen Sie der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Laut Bundesgerichtshof muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar („2-Klick-Regel") und ständig verfügbar sein. Leider fehlten am 2.5.2013 um 11.04 Ulu- auf Ihrem Facebookauftritt notwendige Angaben nach §5 TMG, ein Ausdruck mit Zeitstempel der entsprechenden Facebookseite liegt vor.

Damit verstoßen Sie gegen die Impressumsvorschriften gemäß § 5 TMG im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsgesetz. Es besteht ein Wettbewerbsverhältnis, daher mahnen wir Sie hiermit ab und fordern Sie auf, die fehlerhaften Angaben bitte umgehend zu korrigieren und die beiliegende Erklärung abzugeben.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind.

Dies setzt jedoch die Abgabe der beiliegenden Erklärung sowie die Annahme eines Vergleichsangebotes in Höhe von 197,40 € bis zum 9.5.20 13 voraus. Bitte überweisen Sie den Betrag i.H. von 197,40 € auf folgende Bankverbindung:

Portfolio Management GmbH

Kontonummer xxx 06 05

BLZ xxx 700 24

Deutsche Bank AG

Für den Fall der Fristversäumnis und den Fall dass Sie unser Angebot nicht annehmen, behalten wir uns ausdrücklich weitere Schritte gegen Sie vor, die zu hohen Kosten und Gebühren führen können."

Wir raten nach wie vor davon ab, die Unterlassungserklärung der Portfolio Management GmbH unreflektiert zu unterzeichnen. Diese vorgefertigte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung viel zu weit gefasst.

"(1) Der Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin auf seinem Facebookauftritt unverzüglich ein den Vorschriften entsprechendes Impressum aufzunehmen

(2) Der Schuldner verpflichtet sich, die Summe von 197,40 € an die Gläubigerin zu zahlen

(3) Alle Ansprüche sind abgegolten, wenn der Schuldner bis spätestens xx.yy.2013 an die Gläubigerin den Betrag in Höhe von 197,40 € bezahlt."

Auch sollte der Empfänger der Abmahnung der Portfolio Management GmbH bedenken, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Portfolio Management GmbH ein Vertrag mit der Portfolio Management GmbH zustande kommt, der lebenslange Gültigkeit erlangt.


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