Abmahnung Frau Bettina Meyer Rechtsanwalt Helge Stackfleth
Frau Bettina Meyer, Schillerstraße 3, 37119 Wulften, spricht derzeit durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth, Erikastr. 6, 37431 Bad Lauterberg im Harz, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.
Frau Bettina Meyer handelt auf der Plattform eBay unter dem Benutzernamen "matratzenreinigung meyer".
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in Nähe zum Endpreis beim Handel auf eBay beanstanden und fordert auf Grund dieses angeblichen Wettbewerbsverstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein.
An der Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth sind mehrere Punkte auffällig. Zunächst ist die zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist auffällig kurz. Hier kann nur gemutmaßt werden, dass auf diesem Wege Druck auf den Empfänger der Abmahnung der Frau Bettina Meyer aufgebaut werden soll.
Zudem fällt die in der Abmahnung der Frau Bettina Meyer gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie die Frist zur Zahlung der Abmahnkosten auf den gleichen Tag.
Auch ist die der Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth beigefügte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. So soll die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung beispielsweise unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs abgegeben werden.
Rechtsanwalt Helge Stackfleth setzt den Streitwert der Abmahnung im Auftrag von Frau Bettina Meyer mit 10.000,00 EUR an und fordert Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR ein.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth erhalten haben sollten, können wir dringend davon abraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zur Unterschrift zu bringen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommen kann, der lebenslang Gültigkeit erlangt.
Update 15.03.2013
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth vor. Der Vorwurf, der Empfänger der Abmahnung habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen ist in allen uns vorliegenden Abmahnungen der Gleiche.
Auch mehrt sich der Verdacht, dass es sich hier um eine Massenabmahnung handeln könnte.
Weiter wird seitens der Abgemahnten vermehr nachgefragt, ob es sich bei den Abmahnungen der Frau Bettina Meyer nicht um ein rechtsmissbräuchliches Verhalten handle. Die Indizien die gemäß der Rechtsprechung für ein missbräuchliches Abmahnverhalten sprechen können, haben wir HIER in einer sehr umfassenden Aufstellung zusammengestellt.
Update 15.03.2013
Zwischenzeitlich liegen uns weitere Abmahnungen der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth vor. In allen diesen Abmahnungen ist standarisiert der gleiche Vorwurf zu lesen:
„In der genannten Auktion verstoßen Sie durch unzulässige Preisangaben gegen Verbraucherschutzrecht.
Nach § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAnGV) ist ein Händler Verbrauchern gegenüber verpflichtet, in unmittelbarer Nähe des Endpreises auch den Grundpreis anzugeben, wenn das Produkt in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird. Dies gilt nicht nur für das Anbieten von Waren, sondern schon dann, wenn unter Nennung des Endpreises geworben wird. Der Grundpreis muss dabei in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden und beide Preise müssen auf einen Blick zu ersehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az.: 1 ZR 163/06).
Demnach genügt eine Darstellung des Grundpreises erst in der allgemeinen Artikelbeschreibung nicht den Anforderungen an die Preisauszeichnungsvorschriften. Der Grundpreis muss vielmehr bereits in der sichtbaren eBay-Artikelüberschrift angegeben werden, weil nur so zu gewährleisten ist, dass der Grundpreis auch in der eBay-Galerie oder in einer Kategorieansicht angezeigt wird. Dies wird von Ihnen bei den Preisangaben durchgängig nicht berücksichtigt.
Nach § 2 Abs. 3 S. 1, 2 Preisangabenverordnung (PAnGV) hat der Händler als Mengeneinheit für den Grundpreis jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der jeweiligen Ware anzugeben. Nur bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürften als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Die Vorschriften zur Angabe der korrekten Mengeneinheit für den Grundpreis wurden von Ihnen ebenfalls nicht beachtet.“
Ungewöhnlich ist auch, dass die Empfänger der Abmahnungen den Zahlbetrag direkt auf das Konto der Frau Bettina Meyer bei der Sparkasse Osterode im Harz überweisen sollen.
Update 18.03.2013:
Über die Internetseite anja-stackfleth.info betreibt Frau Anja Stackfleth, Sudermannstr. 2, 37412 Herzberg am Harz einen „Onlineshop“ für u.a. Wollmützen. Dass hier offensichtlich Wettbewerbsverfehlungen vorliegen, ist offensichtlich.
Insbesondere ist verwunderlich, dass die Bestellungen über die E-Mail Adresse kanzlei(at)stackfleth.de abgewickelt werden sollen.
Zudem wird von Frau Anja Stackfleth, Sudermannstr. 2, 37412 Herzberg am Harz die Internetseite anja-stackfleth.de betrieben. Dort finden sich unter „Meine Geschichte“ folgende Ausführungen, über die sich jeder sein eigenes Bild machen möchte…
Ob die Abmahnungen Teil des Empfehlungsmarketings sind, mögen wir nicht kommentieren.