• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH Schulenberg und Schenk


© Mr Doomits - Fotolia.com

Die Forever Living Products Germany GmbH lässt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Mit dieser Abmahnung sind die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte beauftragt, wobei uns die die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte sehr gut bekannt sind.

Der Empfänger der Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH soll angeblich beim Verkauf von “Aloe-Vera”- Produkten auf der Handelsplattform Amazon unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werbefotos von “Aloe-Vera” - Produkten der Forever Living Products Germany GmbH verwendet haben, so der Vorwurf in der Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH.

Weiter ist uns bekannt, dass die Forever Living Products Germany GmbH auch wegen angeblichen Fehlern innerhalb der Widerrufsbelehrung gegen einen Mitbewerber vorgeht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte erhalten haben sollten, raten wir generell dringend davon, mit der Abmahnung möglicherweise übersandte Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen.  Hierbei sollte man sich insbesondere vergegenwärtigen, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Forever Living Products Germany GmbH zustande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt. Unserer Erfahrung nach sind auch die mit Abmahnungen regelmäßig übersandten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst, mit der Folge, dass der Unterzeichner sich zu weit mehr verpflichten würde, als eigentlich von ihm verlangt werden kann.

Update 11.04.2016: Weitere Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH
Uns geht eine weitere Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH, Fritz-Klatte-Str. 6-8, 65933 Frankfurt a.M., vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Rex Maughan, Herrn Gregg Maughan und Herrn Dr. Florian Kaufmann, zu.

Gegenstand dieser Abmahnung sind diesmal nicht urheberrechtliche Ansprüche. Vielmehr teilt die Forever Living Products Germany GmbH dem Empfänger der Abmahnung und Vertriebspartner der Forever Living Products Germany GmbH folgendes mit:

Ihm sei gem. Punkt 6.1 g) der von ihm akzeptierten Unternehmensrichtlinien (einsehbar unter www.flp.de/formulare) untersagt, Produkte der Forever Living Products Germany GmbH über Internetplattformen wie eBay anzubieten. Gegen diese Vereinbarung habe er verstoßen. Dies sei im Rahmen einer durchgeführten Testbestellung festgestellt und dokumentiert worden.

Der Forever Living Products Germany GmbH stünde daher ein vertraglicher Unterlassungsanspruch zu.
So soll es der Empfänger der Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, zahlbar an die Forever Living Products Germany GmbH, deren Höhe von der Forever Living Products Germany GmbH nach billigem Ermessen bestimmt wird, und im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann, zukünftig unterlassen, Produkte der der Forever Living Products Germany GmbH auf Handelsplattformen wie eBay oder Amazon anzubieten.

Die Abmahnkosten beziffern die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mit 413,90 EUR netto, einen Gegenstandswert von 5.000 EUR zur Grunde legend.


UPDATE 09.11.2016: Weitere Abmahnungen

Uns sind in dieser Woche zwei weitere Abmahnungen zugegangen, die die Kanzlei der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Steuerberater, Hamburg, im Namen der Firma Forever Living Products GmbH, Frankfurt, ausspricht.

Den Empfängern der Abmahnung wird jeweils vorgeworfen, als Forever Business Owner ("FBO") gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen zu haben, indem Produkte über die Internetplattformen eBay bzw. Amazon verkauft worden seien.

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Schulenberg & Schenk jeweils Unterlassungsansprüche geltend. Ebenfalls sollen die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 5.000,00 € und damit in Höhe von 413,90 € erstattet werden.

Die abgemahnten Vertragspartner der Forever Living Products GmbH sollten daher ihre Verträge und Vereinbarungen sorgfältig prüfen und nicht übereilt reagieren. Die Risiken einer solchen Abmahnung ergeben sich nämlich in der Regel nicht aus den geforderten Abmahnkosten, sondern vielmehr aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die die Empfänger der Abmahnungen unterschreiben und zurückreichen sollen. Hierbei muss man sich darüber im Klaren sein, dass ein (selbst fahrlässiger) Verstoß gegen eine solche Erklärung zu Vertragsstrafenrisiken von mehreren tausend Euro führen kann. Dies gilt es insbesondere zu berücksichtigen, wenn Sie als Geschäftspartner der Forever Living Products GmbH mit einer Abmahnung überzogen werden.

Ein Rechtsanwalt/Fachanwalt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird Sie beraten können, um die gewaltigen Risiken, die von einer solchen Abmahnung ausgehen, von vornherein auszuschließen.



Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland