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Abmahnung Firma Klimalex, Loucas Eftaxias


Abmahnung Firma Klimalex, Loucas Eftaxias © Calek - Fotolia.com

Die Firma Klimalex, Loucas Eftaxias, Uhlbergstr. 21 70794 Filderstadt, lässt durch die Kanzlei K3S, Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen, eine Abmahnung ausbringen. Von dieser Abmahnung ist das Marktsegment Ventilatoren und Filter betroffen.

Hierbei lässt die Firma Klimalex u.a. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beanstanden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Klimalex, Loucas Eftaxias, erhalten haben sollten, gilt es zu bedenken, dass die von der Firma Klimalex mit der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung einen Vertrag darstellt, der, mit Annahme, lebenslange Wirksamkeit erlangt. In Anbetracht dieser ganz erheblichen Auswirkungen für die Zukunft ist bei der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aller höchste Vorsicht geboten. Allgemein ist festzustellen, dass die seitens des Abmahners übersandten Entwürfe einer Unterlassungserklärung in aller Regel deutlich zu weit gefasst sind und damit über das hinausgehen, was vom Empfänger der Abmahnung verlangt werden kann.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Klimalex, Loucas Eftaxias, durch die Kanzlei K3S, Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

 

Auf seiner Internetseite führt Herr Loucas Eftaxias zu den Abmahnungen aus:  

„Was sind Abmahnungen und wozu sind diese gut?

Wenn ein Wettbewerbsverstoss oder ein unerlaubtes benutzen unsere Markenrechtlich geschützter Marken stattfindet, sind wir nach dem deutschen Markenrecht berechtigt, unsere Marke “rein” zu halten, damit nicht Hinz und Kunz unsere Marke beliebig benutzen kann.

Normalerweise müssten wir diese Fälle vor Gericht klären. Da dies für die Unterlegene Partei viel Aufwand und einen großen finanziellen Schaden bedeutet, ziehen wir im Falle eines Falles eine außergerichtliche Einigung vor. 

Dies geht nur im Rahmen einer Abmahnung mit einer entsprechenden Unterlassungserklärung und einer bedeutsamen Vertragsstrafe für den Fall, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung nicht eingehalten wird.“

Weiter listet Herr Loucas Eftaxias über ein Duzend Abmahnungen auf, die er in der Vergangenheit selbst erhalten hat.


UPDATE 17.09.2013: Vertragsstrafe von 10.200,00 € wird gefordert

In einem aktuellen Fall lässt der Abmahner Loucas Eftaxias, Inhaber der Firma Klimalex aus Filderstadt, durch Rechtsanwalt Michael Rall von den K3S Rechtsanwälten Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen einen Vertragsstrafenanspruch in Höhe von 10.200,00 € behaupten. Darüberhinaus soll der zuvor abgemahnte Onlinehändler Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 805,20 € an die K3S Rechtsanwälte zahlen.

Grundlage der vermeintlichen Forderungen ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der betroffene Onlinehändler etwa 3 Jahre zuvor zugunsten des Abmahners Loucas Eftaxias abgegeben hat. Hiergegen soll nun gleich zwei Mal verstoßen worden sein, sodass - ausgehend von einem Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs oder der Handlungseinheit - die geforderte Vertragsstrafe von 10.200,00 € verwirkt worden sein soll.

Bedenklich: Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Matthias Rall "unterschlägt" im Rahmen der außergerichtlichen Begründung des angeblichen Vertragsstrafenanspruchs des Herrn Loucas Eftaxias Wesentliches, indem er dem abgemahnten Onlinehändler vorhält, er habe sich seinerzeit dazu verpflichtet, es zu unterlassen, "Produkte" auf der Handelsplattform E-Bay anzubieten, ohne eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, die den gesetzlichen Regelungen entspricht. Vergleicht man diese Behauptung sodann mit der seinerzeit abgegebenen Unterwerfungserklärung, fällt auf, dass diese sich ausschließlich auf die Produkte einer bestimmten Marke bezogen hat und eben nicht - wie Rechtsanwalt Rall im Namen des Herrn Eftaxias vorzugeben versucht - auf alle nur denkbaren Produkte.

Es liegt insoweit der Verdacht nahe, dass durch das Weglassen wesentlicher Informationen im Rahmen der Aufforderung zur Zahlung der angeblich verwirkten Vertragsstrafe der Empfänger der Abmahnung getäuscht werden sollte, um so eine Vertragsstrafenforderung von 10.200,00 € behaupten zu können.

Auch wenn dieser Versuch unseres Erachtens ein sehr bedenkliches Bild von dem Abmahner Eftaxias zeichnet, zeigt der Fall allerdings auch, dass die Abmahnungen sehr ernst genommen werden sollten, um derartige Risiken von zum Teil existentiellen Vertragsstrafenforderungen von vornherein zu vermeiden.

Sollten auch Sie durch Loucas Eftaxias, Firma Klimalex, vertreten durch die K3S Rechtsanwälte Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen abgemahnt worden sein, raten wir Ihnen dringend an, sich an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um so empfindliche Nachteile zu vermeiden.


UPDATE 21.10.2013: Verzicht auf Vertragsstrafe und neue Abmahnung

Nachdem offensichtlich auch dem Abmahner Loucas Eftaxias Bedenken an der Rechtsmäßigkeit seiner Vertragsstrafenforderung über 10.200,00 € gekommen sind, lässt er über seinen Rechtsanwalt Rall von der Anwaltssozietät K3S Rechtsanwälte Köpper, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen einen Verzicht erklären.

Im gleichen Atemzug wird allerdings "nachgetreten", indem Rechtsanwalt Michael Rall eine weitere Abmahnung für Herrn Loucas Eftaxias ausspricht. Gegenstand dieser Folgeabmahnung ist die angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung bei dem Angebot eines Elektrogerätes im Rahmen eines Fernabsatzvertrages.

Der Empfänger der Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Rall dazu aufgefordert, die seinem Abmahnschreiben beigefügte Erklärung unter Fristsetzung zurückzusenden. Die somit übersandte und durch Rechtsanwalt Michael Rall vorformulierte strafbewehrte Unterlassugserklärung sieht ein Vetragsstrafeversprechen von 5.100,00 € unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs oder der Handlungseinheit vor und sollte schon deshalb in keinem Fall in der vorgelegten Form unterschrieben werden.



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