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Abmahnung body point products GmbH


Abmahnung body point products GmbH Gereon Sandhage

Und wieder hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Rechtsanwälte Sandhage GbR) einen neuen Abmahner am Start.  Diesmal spricht Rechtsanwalt Sandhage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die Firma body point products GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, aus. Die Firma body point products GmbH verkauft angeblich Kosmetikprodukte, wie z.B. Tages-und Nachtpflege, Body-Lotion und Pflegecreme für Lippen und Augen an Letztverbraucher. Diese Angaben entnehmen wir zumindest der Abmahnung. Am heutigen Vormittag war der Internetshop der Firma body point products GmbH zumindest nicht erreichbar.

Wie könnte es anders sein, werden auch vorliegend durch die Firma body point products GmbH angebliche Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung geltend gemacht. Hierzu führt Rechtsanwalt Sandhage aus:

„Ich weise darauf hin, dass Sie im Zusammenhang mit Ihren Angeboten den Ihnen im Fernabsatz obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und gegen weitergehende verbraucherschützende Vorschriften verstoßen. Ich beziehe mich beispielhaft auf das Angebot unter der Bezeichnung "xxxx" zu der ArtikeInummer: xxx. 

Als Unternehmer sind Sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe von deren Vertragserklärung m einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmitteln entsprechenden Weise klar und verständlich die in Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB aufgeführten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen gemachten Angaben entsprechen dem gesetzlichen Gebot nicht. 

Sie halten zu obigen Angebot dem Verbraucher eine Widerrufsbelehrung vor, welche nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die neue Widerrufsbelehrung 2011 ist am 04.08.2011 in Kraft getreten. Die alte Belehrung konnte noch bis zum 04.11.2011 benutzt werden. Diese Übergangsfrist ist seit dem 05.11.2011 abgelaufen.

[…]

Die vorgenannten Rechtsverletzungen erweisen sich gegenüber meiner Mandantin als unlauter nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da die angeführten Vorschriften zu den Unterrichtungspflichten dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und es sich nicht lediglich um einen Bagatellverstoß handelt.“

Sodann fordert die Firma body point products GmbH durch Rechtsanwalt Sandhage auf, eine „die als Anlage vorbereitete Verpflichtungserklärung abzugeben“. Wir weisen darauf hin, dass die Firma body point products GmbH keinerlei Anspruch darauf hat, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr steht es jedem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu fertigen.

Weiter fordert die Firma body point products GmbH durch Rechtsanwalt Sandhage auf, die Kosten der Abmahnung zu ersetzen. Diese werden mit 651,80 EUR beziffert, Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei Sandhage mit 10.000 EUR angegeben.

In jedem Fall raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung der Firma body point products GmbH ohne Modifikationen zu unterzeichnen. Insbesondre muss hierbei bedacht werden, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommt, der lebenslange Gültigkeit erlangt. Die Gefahren aus einer solchen Unterlassungserklärung für die Zukunft sind somit enorm.


UPDATE 18.04.2013: Vorwiegend "kleine" eBay-Händler werden abgemahnt - weitere Abgemahnte werden gesucht

In den letzten Tagen sind uns weitere Abmahnungen bekannt geworden, die die Sandhage Rechtsanwälte im Namen der Firma body point products GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Dr. Michaela Fuchs und Christiane (gen. "Tine") Schmitz, gegenüber eBay-Händlern aussprechen.

Allen uns bekannten Abmahnungen ist gemein, dass eBay-Händler abgemahnt werden, die erst seit kurzer Zeit auf eBay handeln bzw. nur wenige Bewertungen haben.

Um zu prüfen, ob es sich dabei um Zufälle oder eine neue Abmahn-Masche handelt, möchten wir Sie bitten, uns von Ihren Erfahrungen (unverbindlich) zu berichten.


UPDATE 18.04.2013 - Teil II: Die Firma body point products GmbH und die Geschäftsführerin Dr. med. Michaela Fuchs

Ausweislich ihrer eigenen Internetveröffentlichungen (so z.B. unter http://www.xing.com/profile/Michaela_Fuchs oder https://www.facebook.com/pages/Dr-Fuchs-Secrets/229008693816079) ist Frau Dr. med. Michaela Fuchs nicht nur „Fachärztin für HNO“ sondern auch „Teilhaber“ einer Dr. Fuchs Secrets GmbH, Woogmorgen 10, 67292 Kirchheimbolanden.

Ein Blick ins Handelsregister gibt weiteren Aufschluss darüber, dass Frau Dr. med. Michaela Fuchs auch Geschäftsführerin dieser Dr. Fuchs Secrets GmbH gewesen ist. Die Firma Dr. Fuchs Secrets GmbH ist jedoch wiederum ausweislich der aktuellen Veröffentlichungen im Handelsregister am 01.03.2013 wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst worden.

Natürlich folgt daraus streng genommen keinerlei Aussage über die jetzt abmahnende Firma body point products GmbH, an der Frau Dr. Michaela Fuchs ebenfalls als Geschäftsführerin beteiligt ist. Allerdings stellt sich durchaus die Frage, was die Geschäftsführerin einer wegen Insolvenz aufgelösten GmbH bewegt, nun im Namen einer anderen GmbH mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen zu lassen.

Wir sind gespannt, ob wir Antworten und Erklärungen finden werden und werden hierüber weiter berichten...

UPDATE 24.04.2013: Das offensichtlich zahlungsunfähige Firmengeflecht um die Firma body point products GmbH und Geschäftsführerin Dr. med. Michaela Fuchs und Tine Schmitz

Wie wir am 18.04.2013 berichteten, ist die Firma Dr. Fuchs Secrets GmbH, an der die Geschäftsführerin Dr. med. Michaela Fuchs beteiligt gewesen ist, ausweislich der frei einsehbaren Handelsregistereintragungen zwischenzeitlich wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst worden.

dr fuchs secrets gmbH insolvenz

Ähnliches scheint der jetzt durch die Sandhage Rechtsanwälte abmahnenden Firma body point products GmbH zu drohen, die bekanntlich durch Frau Dr. med. Michaela Fuchs und Christine Schmitz (alias „Tine Schmitz“) vertreten wird.

Hintergrund dieser Vermutung ist der Umstand, dass auch über das Vermögen einer Firma Body Point AG, die wiederum neben einem Herrn Markus van Loon ebenfalls von Christine („Tine“) Schmitz vertreten wird und die ebenso unter der Anschrift Angermunder Str. 126, 40489 Düsseldorf, ansässig ist, am 20.02.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, wie sich zweifelsfrei aus den öffentlich einsehbaren Insolvenzbekanntmachungen ergibt:

body point ag insolvenz

Zu der Bedeutung dieses Insolvenzverfahrens der Firma Body Point AG für die Abmahnungen der Firma body point products GmbH liegen uns weitere brisante Informationen vor, die wir an dieser Stelle jedoch bewusst nicht veröffentlichen wollen.

Allerdings lässt sich anhand einer DENIC-Abfrage problemlos herausfinden, dass die Domain body-point.de auf den jetzt für die Firma body point products GmbH abmahnenden Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Leuchtenburgstraße 40, 14165 Berlin, registriert ist:

body point de Sandhage

Die weitere Domain body-point-products.de ist zwar auf die body point products GmbH registriert worden:

body point products deAn der Denic-Auskunft zur Domain body-point-products.de fällt jedoch auf, dass für diese Domain ein George Rauscher aus 82335 Berg sowohl als Technischer Ansprechpartner („tech-c“) als auch als Zonenverwalter („zone-c“) genannt wird:

body point products de rauscher
George Rauscher wiederum ist besser bekannt als George A. Rauscher und Inhaber einer Firma Watchoo.de® Uhren- und Juweliergrosshandel. In dieser Funktion hat George A. Rauscher in den Jahren 2010 und 2011 eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch die Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte aussprechen lassen (wir berichteten). 

Das Landgericht Berlin kam letztlich zu dem Ergebnis, dass die Abmahnungen, die George A. Rauscher bzw. die Firma Watchoo.de® Uhren- und Juweliergrosshandel über Rechtsanwalt Gereon Sandhage aussprechen lassen, rechtsmissbräuchlich sind.

Dieses Personen- und Firmenkonstrukt halten wir natürlich nicht für einen Zufall und sind gespannt, was wir noch alles über die Abmahnungen der Firma body point products GmbH, deren Geschäftsführerinnen Dr. Michaela Fuchs und Tine Schmitz sowie über die Beteiligungen der Sandhage Rechtsanwälte und George A. Rauscher erfahren werden.

Es scheint sich allerdings schon jetzt der massive Verdacht zu erhärten, dass eine offensichtlich in Zahlungsschwierigkeiten und nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmende Firma Abmahnungen in erheblichem Umfang über die Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte aussprechen lässt. Die unterschiedlichen weiteren Hintergründe zu den Domainregistrierungen lassen zudem die Spekulation zu, dass einmal mehr ein Abmahnkonstrukt errichtet worden ist.

Ähnliche Konstrukte sind uns jedenfalls aus anderen Abmahnangelegenheiten der Kanzlei Sandhage bekannt, sodass sich über „kurz oder lang“ auch die Frage stellen wird, welche Rolle Rechtsanwalt Gereon Sandhage und Rechtsanwältin Katrin Sandhage in diesem Gesamtgefüge spielen.

Wir bleiben daher am Ball und werden weiter berichten.


UPDATE 03.05.2013: Weitere Abmahnungen

In den letzten Tagen erreichten uns weitere (aktuelle) Abmahnungen, die die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage aus Berlin im Namen der Düsseldorfer Firma Body Point Products GmbH, vertreten durch Dr. Michaela Fuchs und Christiane Schmitz, gegenüber Onlinehändlern aussprechen.

Betroffene können sich daher natürlich auch gern weiterhin bei uns melden.


UPDATE 08.05.2013: Es wird noch immer abgemahnt... 

Auch seit unserem letzten Update vom 03.05.2013 erreichten uns wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die die abmahnenden Anwälte Gereon und Katrin Sandhage, Berlin, im Namen der Firma 
Body Point Products GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, ausgesprochen haben.

Die Abmahnangelegenheiten werfen eine Vielzahl an Fragen auf - dies sowohl an die Rechtsanwälte Sandhage als auch an die Geschäftsführerinnen Tine Schmitz und 
Dr. Michaela Fuchs. Einige dieser Fragen haben wir an die Kanzlei Sandhage gerichtet und erhielten als Antwort von Rechtsanwältin Katrin Sandhage die lapidare Erklärung, dass keinerlei Anspruch auf Auskunftserteilung bestünde und dass es einem Unterlassungsschuldner mit Sicherheit auch nicht zustünde, irgendwelche Fristen zu setzen.

Nun ja - wir werden weiter berichten.


UPDATE 17.05.2013: Einstweilige Verfügung beantragt und erlassen

Es ist soweit: Die Firma Body Point Products GmbH, Düsseldorf, vertreten durch ihre beiden Geschäftsführerinnen Christiane Schmitz und Dr. Michaela Fuchs, haben durch die Rechtsanwälte Sandhage bei dem zuständigen Landgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen lassen.

Die einstweilige Verfügung ist erlassen worden, dies naturgemäß ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Abgemahnten.

Einstweilige Verfügung Body Point Products GmbH

Für unsere Mandantschaft haben wir daher Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung erhoben und dem Gericht die sich gegenüber den Rechtsanwälten Katrin und Gereon Sandhage sowie der Firma Body Point Products GmbH ergebenden Fragen geschildert, die Rückschlüsse auf eine unzulässige und unbegründete Antragstellung zulassen.

Auf Antworten der Firma Body Point Products GmbH sind wir nunmehr gespannt und werden über den Verlauf des Gerichtsverfahrens bei Neuigkeiten weiter berichten.

Derweil mahnt die Firma Body Point Products GmbH auch weiterhin unverändert durch die Rechtsanwälte Sandhage ab.


UPDATE 21.05.2013: ...und noch eine einstweilige Verfügung... 

Heute ist uns eine weitere einstweilige Verfügung vorgelegt worden, die die Sandhage Rechtsanwälte diesmal vor einem anderen Gericht beantragt haben. Ob die einstweiligen Verfügungen der Body Point Products GmbH auch noch nach Widerspruch aufrecht erhalten bleiben, muss nunmehr allerdings leider abgewartet werden.

Wir berichten natürlich weiterhin gern bei Neuigkeiten. Auch können sich Betroffene hier gern zu Wort melden...

Sollten auch Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung der Body Point Products GmbH durch die Rechtsanwälte Sandhage erhalten haben, empfehlen wir nochmals dringend, sich zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken an eine Fachfrau / einen Fachmann zu wenden, die/der einen Tätigkeitsschwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz hat.


UPDATE 09.07.2013: Body Point Products GmbH und Sandhage Rechtsanwälte erscheinen nicht bei Gericht

Nachdem wir für einen unserer Mandanten Widerspruch gegen die zuvor erlassene einstweilige Verfügung der Firma Body Point Products GmbH, beantragt durch die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage, erhoben haben, hat das zuständige Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch bestimmt.

Der Widerspruch ist von uns umfassend mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) begründet worden. Auch haben wir kein Geheimnis daraus gemacht, dass im Hinblick auf Abmahnung und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verdacht strafbarer Handlungen besteht.

Gleichzeitig haben wir den Rechtsanwälten Sandhage den Streit verkündet, um sie ggf. zukünftig besser auf Schadensersatz in Regress nehmen zu können.

Vermutlich aus diesen Gründen ist für die Firma Body Point Products GmbH und auch für die Sandhage Rechtsanwälte niemand zum Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch erschienen.

Es ist daher ein sogenanntes Versäumnisurteil zulasten der Firma Body Point Products GmbH ergangen.

Bezeichnenderweise hielten es die Rechtsanwälte Sandhage auch nicht für erforderlich, dem Gericht oder uns das Fernbleiben mitzuteilen, um hierdurch unnötigen Reiseaufwand zu vermeiden.


UPDATE 16.07.2013: Ein weiterer Gerichtstermin und wiederum erscheint niemand....

Auch in einem weiteren Widerspruchsverfahren ist für die Firma 
Body Point Products GmbH bzw. die streitverkündeten Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage niemand erschienen, sodass das Landgericht ein Versäumnisurteil erlassen und die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hat.

Ein erster Lichtblick: Das Landgericht wird auf unseren Antrag hin nunmehr prüfen, ob die Kosten des Verfahrens nicht den Sandhage Rechtsanwälten auferlegt werden können. So ließe sich zumindest für unsere Mandantschaft ein Schadensersatzprozess gegen Katrin und Gereon Sandhage vermeiden. Wir sind gespannt und werden weiter berichten...


UPDATE 25.07.2013: Nunmehr neue Abmahnungen der Body Point Betreibergesellschaft SE

Nachdem die Firma Body Point Products GmbH alle uns bekannten Gerichtsverfahren nach dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs "aufgegeben" hat, lässt jetzt die Firma Body Point Betreibergesellschaft SE, vertreten durch den Vorstand Markus van Loon, Abmahnungen aussprechen - natürlich erneut durch die Rechtsanwälte Sandhage.

Abmahngrund diesmal: Die unerlaubte Versendung von Werbung per E-Mail (sog. SPAM-Mails). Weiteres erfahren Sie [HIER] in unserem Artikel über die Abmahnung der Body Point Betreibergesellschaft SE.


UPDATE 26.08.2013: Rechtsanwälte Sandhage müssen Verfahrenskosten tragen

In einem durch die Sandhage Rechtsanwälte im angeblichen Namen der Firma Body Point Products GmbH eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht den Rechtsanwälten Gereon und Katrin Sandhage die Kosten des Verfahrens auferlegt. (Auch) das Gericht ist damit der Überzeugung, dass die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage (mal wieder) als vollmachtslose Vertreter ihrer angeblichen Mandanten gehandelt haben.

In der Entscheidung heißt es insoweit auszugsweise wörtlich: 

Nachdem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 16.07.2013 zurückgenommen wurde, ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Diese sind gemäß § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aufzuerlegen.

Mangels ausreichender Glaubhaftmachung einer Bevollmächtigung sind die Kosten des Verfahrens ausnahmsweise nicht der "formellen" Antragstellerin, in dessen Namen die Verfahrensbevollmächtigten in diesem Verfahren aufgetreten sind, aufzuerlegen, sondern den vollmachtlosen "Bevollmächtigten" selbst.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wurden mit gerichtlichem Schreiben vom 22.07.2013 darauf hingewiesen, dass eine Bevollmächtigung durch die Antragstellerin auch im Hinblick auf die Rüge des Antragsgegners bislang nicht ausreichend glaubhaft gemacht wurde und insbesondere die vorgelegte "Vollmacht" (BI. 16) zum Beleg ihrer Bevollmächtigung nicht ausreichend ist. Das Buchstabenkürzel auf dieser "Vollmacht" lässt sich weder einer Unterschrift der von den Verfahrensbevollmächtigten angegebenen Geschäftsführerin mit dem Namen "Tine Schmitz" noch den im Handelsregister als Geschäftsführer der Antragsstellerin eingetragenen Namen "Christiane Schmitz" und "Dr. med. Michaela Fuchs" hinreichend zuordnen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die zur Glaubhaftmachung eines Wettbewerbsverstoßes vorgelegte eidesstattliche Versicherung unstreitig nicht von einem Organ der Antragstellerin, sondern bemerkenswerterweise von einer Mitarbeiterin der Verfahrensbevollmächtigten (Anm.: Frau Silvia Hoeltz) unterzeichnet wurde und aufgrund des weiteren Umstandes, dass bereits mehrere Gerichte rechtskräftig festgestellt haben, dass die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin in der Vergangenheit mehrmals ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet haben, ohne dazu von dem/der Antragsteller/in konkret ermächtigt gewesen zu sein (LG X; LG Y). Auf die vom Gericht eingeräumte Möglichkeit zur ergänzenden Glaubhaftmachung ihrer Bevollmächtigung erfolgte keine Reaktion.

- Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 26.08.2013) -


UPDATE 19.09.2013: Die Rechtsanwälte Sandhage wehren sich gegen Kostenentscheidung des Gerichts

Soweit am 26.08.2013 darüber berichtet worden ist, dass den Rechtsanwälten Sandhage die Kosten eines von Ihnen eingeleiteten Verfügungsverfahrens auferlegt worden sind, erreichte uns heute eine entsprechende Beschwerde der Eheleute Sandhage gegen die Kostenentscheidung des Gerichts.

Die Sandhage Rechtsanwälte beantragen mit ihrer Beschwerde, die Kosten des Verfahrens der Firma Body Point Products GmbH aufzuerlegen, weil sie ordnungsgemäß durch die Geschäftsführerin Christine Schmitz, Xanten, sowie durch ihren Ehemann und Vorstand verschiedener Aktiengesellschaften des "Body Point Konzerns" (Herr Markus von Loon) beauftragt worden seien.

Das Landgericht hat darauf hin Termin zur Beweisaufnahme angeordnet. Es sollen Christine Schmitz und Markus van Loon als Zeugen zu den Behauptungen der Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage aussagen.

Wir sind gespannt und werden weiter berichten...


UPDATE 30.05.2014: Rechtsanwälte Sandhage müssen nun doch keine Verfahrenskosten tragen

Soweit mit Update vom 26.08.2013 berichtet worden ist, dass die Rechtsanwälte Sandhage als vollmachtslose Bevollmächtigten die Kosten eines Verfahrens zu tragen hätten, ist diese Entscheidung nunmehr durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden. Im Streitfall sei es offen geblieben, ob die Unterschrift auf der Vollmacht echt oder blanko abgegeben worden sei, so das Oberlandesgericht in seiner Entscheidungsbegründung. Es stehe daher keinesfalls fest, dass die Rechtsanwälte Sandhage in Kenntnis des Fehlens der Vollmacht aufgetreten seien.


UPDATE 28.11.2014: Rechtsanwälte Sandhage zum Schadensersatz verurteilt

Wegen der rechtsmissbräuchlichen (§ 8 Abs. 4 UWG) sowie vorsätzlich sittenwidrigen (§ 826 BGB) Abmahntätigkeit und Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im angeblichen Namen der Body Point Products GmbH hat das Amtsgericht Schöneberg die Rechtsanwälte Katrin und Gereon nunmehr zum Schadensersatz verurteilt.

Einzelheiten zu der Entscheidung (AG Schöneberg, Urteil vom 24.10.2014, Az. 16 C 104/14) sowie den Volltext des Urteils finden Sie HIER.

Gegen das Urteil können die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage derzeit noch Rechtsmittel einlegen (Stand: 28.11.2014).


UPDATE 14.04.2015: Frau Dr. Fuchs...

...meldet sich heute bei uns und bittet uns durch ihre Bevollmächtigten hier klarzustellen, dass sie mit den Abmahnungen nicht persönlich im Zusammenhang stehe. Sie habe zu keinem Zeitpunkt Vollmacht erteilt, Abmahnungen für die body point products GmbH durchzuführen. Auch sei sie bereits im Jahre 2011 aus der Geschäftsführung ausgeschieden.

Ob dies den Tatsachen entspricht, können wir nicht nachvollziehen. Dem Handelsregister, abrufbar unter handelsregister.de, ist nach wie vor zu entnehmen, dass Fr. Dr. Fuchs mit Neueintragung der Gesellschaft zum 05.05.2011 als Geschäftsführerin angegeben worden ist, sowie (neu), dass die
Gesellschaft infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst worden ist. Dass Frau Dr. Fuchs nicht mehr Geschäftsführerin sei, lässt sich den Veröffentlichungen nicht entnehmen.



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