Abmahnung Anke Merkens
Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte zu. Mit dieser Abmahnung lässt Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte den eBay-Auftritt eines Mitbewerbers beanstanden.
Frau Anke Merkens wirft diesem Mitbewerber vor, sich nicht an die gesetzlichen Informationspflichten zu halten. So soll dieser Mitbewerber der Frau Anke Merkens angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung eingesetzt haben, sowie angeblich unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes vorhalten.
Mit der Abmahnung der Frau Anke Merkens fordert diese durch ihre Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiter sollen die der Frau Anke Merkens durch die Beauftragung ihrer Anwälte entstandenen Kosten erstattet werden.
Der Gegenstandswert der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte wird mit 10.000 EUR beziffert. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung der Frau Anke Merkens in Höhe von 651,80 EUR.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte erhalten haben sollten, raten wir an, diese Abmahnung nicht als „Abzocke“ abzutun und die Abmahnung grundsätzlich zunächst ernst zu nehmen. Insbesondere sollte bedacht werden, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Empfänger der Abmahnung und Frau Anke Merkens zu Stande kommt. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen.
Update: Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte vor.
Mit dieser Abmahnung lässt Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte einen Mitbewerber im Marktsegment „Mützen und Textilien“ auf der Handelsplattform eBay abmahnen.
Diesem werden diverse angebliche Wettbewerbsverstöße (u.a. Fehler in der Widerrufsbelehrung) vorgeworfen. Neben der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben enthält das Abmahnschreiben der Frau Anke Merkens die Geltendmachung der Abmahnkosten.
Für die Abmahnung bringt die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR in Ansatz. Hieraus resultieren Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, eine der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Insbesondere muss vor einer eventuellen Unterschrift Berücksichtigung finden, dass eine solche Unterlassungserklärung einen Vertragsentwurf darstellt.
Update: Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte zu. Von der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte ist ein Händler auf der Handelsplattform eBay betroffen, der dort mit Textilien handelt.
Mit dieser Abmahnung lässt Frau Anke Merkens durch ihre Kanzlei angebliche Fehler innerhalb der verwendeten Widerrufsbelehrung beanstanden. Weiter wendet sich Frau Anke Merkens gegen angeblich unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR mithin 651,80 EUR ein.
Vor Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sollte sich der Empfänger der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte bewusst sein, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag mit Frau Anke Merkens zustande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt.
Insofern raten wir hier zu aller größter Vorsicht. Unserer Erfahrung nach sind auch die mit Abmahnungen regelmäßig übersandten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst, mit der Folge, dass der Unterzeichner sich zu weit mehr verpflichten würde, als eigentlich von ihm verlangt werden kann.
Update: Uns geht eine einstweilige Verfügung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte zu. In dieser einstweiligen Verfügung der Frau Anke Merkens ist in Bezug auf ihre geschäftliche Tätigkeit zu lesen:
„Die Antragstellerin macht mit diesem Antrag wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich des Vertriebes von Rucksäcken und Umhängetaschen, Die Antragstellerin betreibt auf der Internethandelsplattform eBay unter dem Mitgliedsnamen "DER-CLOU' einen Onlineshop mit mehr als 18.500 bewerteten Transaktionen. Über diesen Onlineshop vertreibt die Antragstellerin in einem wettbewerblich relevanten Umfang unter anderem Rucksacke und Umhängetaschen im Fernabsatz.“
Das Landgericht Hamburg setzt den Gegenstandswert (Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung sowie Verstöße gegen andere Pflichtinformationen wie der Mitteilung ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist) auf 10.000 EUR fest.