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Abmahnung Social Media


Social Media (auch „Soziale Medien“ genannt) bezeichnen - laut Wikipedia - digitale Medien und Technologien, die es den Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten.

Die Bandbreite der dabei genutzten Social-Media-Technologien ist groß und reicht von Weblogs (Blogs), Mikroblogging und soziale Netzwerke über Newsgruppen, Podcasts sowie Foren und Instant Messaging hin zu Filesharing (Foto-, Videosharing) sowie nicht zuletzt auch zu Onlinespielen und virtuellen Welten.

Aus diesem Grund sind Dienste wie Facebook, Twitter, XING, YouTube, Myspace, Tumblr, linkedIn, Google+, Pinterest, Blogger, flickr, SchülerVZ und StudiVZ nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken, inklusive ihrer unzähligen Nutzer.

Aber was bitte ist nun Social Media Recht?

Zunächst geben wir zu: der Begriff „Social Media Recht“ existiert in dieser Form nicht. Es gibt kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, das sich als „Social-Media-Recht“ bezeichnen ließe. Auch ein Social-Media-Gesetz, das Antworten auf eine Vielzahl möglicher Rechtsfragen und Konstellationen liefern könnte, ist noch nicht verabschiedet worden.

Dennoch liegt es auf der Hand, dass die Vielzahl der Nutzer sowie die Fülle der Nutzungsmöglichkeiten der Social-Media-Dienste ein erhebliches Streitpotential enthalten. So hat sich einerseits vielleicht noch nicht hinreichend herumgesprochen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Andererseits kommt es vor, dass die rechtlichen Grenzen bewusst oder unbewusst durch die User überschritten werden.

Wir machen deshalb in unserer täglichen Praxis die Erfahrung, dass der Begrifflichkeit des „Social Media Rechts“ eine stets wachsende Bedeutung beigemessen wird. Hinzu kommt der wachsende Beratungsbedarf für Firmen, Internetnutzer, Marketing-Unternehmen, Verlage, Blogger, etc., der den Ruf nach einem Fachmann / Rechtsanwalt für Social-Media-Recht immer größer werden lässt.

Aber auch, wenn nun ein Rechtsgebiet namens „Social Media Recht“ nicht existiert, werden Betroffene und Interessierte nicht vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Man muss sich lediglich mit den Hilfsmitteln zufriedengeben, die der Gesetzgeber bislang bereit hält. Aber trösten Sie sich, der Schutz durch den Gesetzgeber ist weitreichender als man zunächst vermuten könnte. So ist nämlich festzustellen, dass es sich bei dem „Social Media Recht“ letztlich um die Verknüpfung der Rechtsgebiete vorwiegend von

  • Allgemeinem Zivilrecht / Bürgerlichem Recht
  • Äußerungsrecht / Meinungsrecht
  • Presserecht
  • Telemedienrecht
  • Werberecht  
  • Wettbewerbsrecht
  • Domainrecht
  • Datenschutzrecht
  • Urheberrecht / Recht am eigenen Bild
  • Markenrecht
  • Namensrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht

zu den Social Media und den gesamten sog. Neuen Medien handelt. Und gerade diese Verknüpfung erlaubt es, den Großteil der Konflikte und Spannungsfelder, die sich in den Social Media ergeben, zu lösen. Auch wenn dabei gelegentlich rechtliches Neuland betreten werden muss, wird allerdings deutlich, dass die sozialen Medien gerade keinen rechtsfreien Raum darstellen.

Sollten Sie Fragen zum „Social Media Recht“ haben, können Sie sich natürlich gern an uns wenden. 

Vertrauen Sie dabei auf die weitreichende praktische Erfahrung, die wir in den letzten Jahren im Umgang mit Recht und Medien gesammelt haben und die wir auch zukünftig stets weiter ausbauen und an die sich ändernden Technologien anpassen werden.

Inhalte

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