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Abmahnung Markenrecht


Als eine Kanzlei mit einem Schwerpunkt auf Internet und IT-Recht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht) haben wir tagtäglich mit Abmahnungen zu tun. Wir vertreten hierbei sowohl zahlreiche Rechteinhaber und Wettbewerber wie auch Mandanten, die im Rahmen ihrer geschäftlichen oder privaten Tätigkeit eine Abmahnung erhalten haben.

Auf Grund unsere täglichen Praxis auf beiden Seiten –dem Abmahnenden, wie auch Abgemahnten- können wir unsere Erfahrung unserer Mandanten vollumfänglich zur Verfügung stellen und so Kosten und Risiken für unsere Mandanten minimieren.Zudem verfolgen wir ständig die aktuellsten Entwicklungen im Bereich des Markenrecht. Aktuelle Entscheidungen finden Sie hier . 

Sie sollten im Markenrecht nur einen spezialisierten Anwalt einschalten, da nur dieser in der Lage ist Ihre Rechte effektiv und nachhaltig durchsetzen und somit Ihr geistiges Eigentum und Ihr Unternehmen werthaltig zu schützten in der Lage ist. 

Sie sollten im Markenrecht nur einen spezialisierten Anwalt einschalten, weil dieser oftmals Möglichkeiten findet, um Sie u.U. sogar aus berechtigten Abmahnungen herauszuboxen kann. In diesem Fall tragen Sie dann meist keinerlei Kosten. 

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten und fühlen sie sich zu Unrecht abgemahnt? 

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren. Gegen markenrechtliche Abmahnungen gibt es durchaus Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Oftmals werden Abmahnungen zu Unrecht oder voreilig ausgesprochen und schießen meist über ihr Ziel oder gesetzliche Vorgaben hinaus. 
Tatsache ist, dass Markenrechtsinhaber, ihre Markenrechte in den letzten Jahren verstärkt gegen die Konkurrenz zu schützen wissen. Diese Rechte werden oft in recht aggressiver Art und Weise versucht durchzusetzen. Es kommt unserer Erfahrung nach aber auch immer öfter vor, dass zu schnell und unüberlegt abgemahnt wird, weil z.B. tatsächlich gar keine Markenverletzung vorliegt oder auf rechtsmissbräuchliche Weise aus einer Marke Druck gegen andere Marktteilnehmer ausgeübt wird. 
Die große Gefahr bei solchen Abmahnungen besteht in sehr hohen Streitwerten, die diese Abmahnungen mit sich bringen, sowie hohen Schadensersatzforderungen. Daher ist es wichtig, die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung genau prüfen zu lassen. Hierbei ist eine Beratung durch einen Anwalt unbedingt zu empfehlen ist. 

Nachfolgende Punkte sind dabei von besonderer Bedeutung: 

Handelt es sich überhaupt um eine Markenverletzung? 
Gem. § 14 MarkenG liegt u.a. eine Markenverletzung vor, wenn ein gewerblich Tätiger ein mit der Marke eines anderen gleiches, identisches oder ähnliches Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt. In diesen Fällen ist es insbesondere untersagt, das Markenzeichen auf Waren oder ihrer Verpackung anzubringen, unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, Waren ein- oder auszuführen und mit dem Zeichen zu werben. 
Ein Markeninhaber kann einem anderen jedoch nicht verbieten, seinen eigenen Namen oder Adresse in Bezug auf Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Ebenfalls gibt es kein Verbot hinsichtlich beschreibender Angaben. Bestimmungsangaben mit Hinweis auf fremde Marken der Originalprodukte sind zudem erlaubt sein, wenn der Benutzer Ersatz- und Zubehörteile für diese Originalprodukte anbietet. 
Einem Markeninhaber steht das Recht zu, einem Marktteilnehmer die Benutzung seiner Marke für Waren und/oder Dienstleistungen zu untersagen. Dies setzt voraus, dass er selbst unter dieser Marke bereits Waren und/oder Dienstleistungen in den Verkehr gebracht oder er die Zustimmung dazu gegeben hat. Daraus ergibt sich, dass Hersteller von Markenwaren nicht Einzelhändlern verbieten kann, mit der Marke zu werben bzw. die Ware unter dieser Marke zu verkaufen. 

Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich? 
Dies ist der Fall, wenn ganz offensichtlich eine Marke nur deshalb angemeldet und eingetragen wurde und dazu verwendet wird, andere gutgläubige Marktteilnehmer z.B. durch Abmahnungen unter Druck zu setzen und Schadensersatzforderungen einzufordern. 

Wie geht man gegen eine unberechtigte Abmahnung vor? 
Haben Sie sich entschieden, gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen, sind nachfolgende Möglichkeiten anzudenken: 
Zumeist hilft es, sich mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen, um so eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. 
Zudem ist ein Löschungsverfahren beim deutschen oder europäischen Markenamt zu prüfen, wenn der Verdacht besteht, dass die Marke durch das Amt zu unrecht eingetragen wurde oder oben dargelegt rechtsmissbräuchlich verwendet wird. 
Des Weiteren besteht zudem die Möglichkeit, im Wege einer negativen Feststellungsklage gegen den Abmahner vorzugehen und damit gerichtlich prüfen zu lassen, ob tatsächlich ein Anspruch des Abmahners auf Unterlassung besteht. 

Werden Ihre Markenrechte verletzt?
Auf Grund unsere täglichen Praxis auf beiden Seiten -dem Abmahnenden, wie auch Abgemahnten- können wir unsere Erfahrung unserer Mandanten vollumfänglich zur Verfügung stellen und so Kosten und Risiken für unsere Mandanten minimieren.

Inhalte

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