Wettbewerbswidrige Ankündigung eines unzulässigen Gewährleistungsausschlusses
Anders als bei einem Verkauf durch Privatpersonen ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht
mehr möglich. Ein Gewerbetreibender, der bei Geschäften mit Verbrauchern
trotzdem seine Mängelhaftung ausschließt, handelt rechts- und damit
wettbewerbswidrig. Für den Bundesgerichtshof liegt ein
Wettbewerbsverstoß bereits dann vor, wenn ein gewerblicher Verkäufer auf
der Internetplattform eBay Waren mit dem Hinweis anbietet, dass er
diese ohne Garantie und Gewährleistung verkauft. Demnach stellt bereits
die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses eine
geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar.
Urteil des BGH vom 31.03.2010
I ZR 34/08
NJW 2011, 76
Urteil des BGH vom 31.03.2010
I ZR 34/08
NJW 2011, 76