Unzulässige „Huckepack-Werbung"

Bietet ein Versandhandelshaus auf seiner Internetseite einem Dritten, der ein bestimmtes Produkt ausgewählt hat, an, dieses direkt von der Internetseite aus einer anderen Person per E-Mail zu empfehlen oder eine andere Nachricht zu versenden, liegt eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzumutbare Belästigung vor, wenn in der bei dem Empfänger ankommenden E-Mail nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produkts, sondern eine darüber hinausgehende, vom Betreiber der Internetseite beigefügte Werbung enthalten ist.


Urteil des OLG Nürnberg vom 25.10.2005

3 U 1084/05

OLGR Nürnberg 2006, 152

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