Unwirksame AGB sind wettbewerbswidrig

Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fest. Die Frankfurter Richter führen in ihrer Entscheidung aus, dass die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen grundsätzlich von Wettbewerbern beanstandet werden kann. Da nach einer EU-Richtlinie auch Geschäftspraktiken nach dem Vertragsabschluss erfasst werden, erscheine es nicht mehr zweifelhaft, dass das (richtlinienkonform auszulegende) UWG eine wettbewerbsrechtliche Kontrolle der Verwendung unwirksamer AGB ermöglicht.


6 W 54/08 Oberlandesgericht Frankfurt am Main - erhältlich in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen

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