Preisangabenverordnung: Tätowierstudio als künstlerischer Betrieb

Bietet ein Gewerbebetrieb Dienstleistungen an, obliegt ihm gemäß § 5 der Preisangabenverordnung (PAngV) die Pflicht, eine Preistafel mit dem wesentlichen Leistungsangebot sowohl in den Geschäftsräumen als auch in einem eventuell vorhandenen Schaufenster auszuhängen. Handelt es sich bei dem Angebot hingegen um künstlerische Dienstleistungen, sieht § 9 VIII Nr.2 PAngV eine Ausnahme von dieser Regelung vor. Die Tätigkeit als Tätowierer kann unter diese Ausnahmenorm fallen, wenn der Leistungsumfang sich nicht auf einfache, standardisierte Tätowierungen beschränkt. Für das Oberlandesgericht Hamburg zählen beispielsweise gewöhnliche Herzen- und Ankermotive nicht zu den künstlerisch anspruchsvollen Tätowierarbeiten.

Urteil des OLG Hamburg vom 04.05.2011

5 U 207/10

JurPC Web-Dok. 42/2012

GRUR-RR 2012, 26

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Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

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Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

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