Mietwagenunternehmen darf im Telefonbuch unter T werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt keine unlautere Behinderung an, wenn ein Mietwagenunternehmen eine Anzeige in einem Telefonnummernverzeichnis schaltet, die unter dem Buchstaben „T“ läuft - ohne dabei in der Taxirubrik platziert zu sein - und dabei zum Teil von der Nachfrage nach einer Beförderung durch ein Taxi profitiert. Des Weiteren sehen die Richter des BGH darin auch keine Verwechslungsgefahr zwischen Wagenvermietung und Taxenverkehr.

Die Anzeige führt nach Ansicht der Richter deshalb nicht zu einem Verwechslungsrisiko, weil schon die Ausgestaltung der Einträge mit der ins Auge stechenden Überschrift „Mietwagen Müller“ einem aufmerksamen Durchschnittsverbraucher nicht den Eindruck vermittelt, es handele sich um die Annonce einer Taxifirma. Ferner ist auch der alleinige Umstand, dass die Anzeige unter dem Buchstaben „T“ läuft, nicht geeignet, eine Verwechslung hervorzurufen. Die Rubrik „Taxi“ hebt sich mit ihrer Überschrift deutlich von den übrigen Einträgen ab und befindet sich im Telefonbuch der Stadt Limburg nicht einmal auf derselben Seite wie die streitige Anzeige.

Weiterhin stellt das Abfangen von potenziellen Kunden des Taxiunternehmens keine wettbewerbswidrige Behinderung von Taxiunternehmen dar, sondern gestaltet sich in dieser Form vielmehr als Wesenselement eines wettbewerbsrechtlich konformen Konkurrenzkampfes. Die Unlauterkeit ist in diesem Zusammenhang erst dann anzunehmen, wenn die abgefangenen Kunden schon dem konkurrierenden Marktteilnehmer zuzurechnen waren. In einer derartigen Konstellation ist das Abpassen der Kunden als aufdrängendes Dazwischenstellen einzustufen und die Grenze zur unlauteren Einwirkung auf den Verbraucher überschritten. Ein derartiges Dazwischendrängen durch das Mietwagenunternehmen war vorliegend allerdings nicht gegeben.

24.11.2011 - I ZR 154/10 Bundesgerichtshof

0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Abmahnung erhalten?

  • kostenloses Orientierungsgespräch
    bundesweite Vertretung
    zum Pauschalpreis

    Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

    Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

    Ihre Vorteile:
    Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland

    • Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (0)

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast. Optionales Login unten.

Neueste Kommentare

Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

Wir in den Medien...