Link auf Versandkosten reicht aus
Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses
Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und
verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für
die Versandkosten öffnet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Weitere Voraussetzung sei außerdem, dass die tatsächliche Höhe der für
den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen
Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.
I ZR 50/07 Bundesgerichtshof