Hinweis bei Fernabsatzgeschäft auf Umsatzsteuer und gesetzliche Gewährleistung
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Unterlassungsanspruch lediglich hinsichtlich der fehlenden Angabe der Umsatzsteuer begründet sei. Diesbezüglich habe die Firma wettbewerbswidrig gehandelt. Die Verpflichtung zur Angabe der im Preis enthaltenen Umsatzsteuer bei Fernabsatzgeschäften mit dem Letztverbraucher folge aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 PAngV. Diese Vorschrift beziehe sich auch auf die Werbung für konkrete Waren und Leistungen unter Angabe von Preisen. Hingegen brauche der Unternehmer vorliegend nicht darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gelten würden. Eine solche Pflicht ergebe sich nicht aus § 1 Nr. 4 3b BGB InfoV. Hierüber könne sich der Verbraucher auch allgemein informieren. Es bestehe kein besonderes Schutzbedürfnis.
BGH vom 04.10.2007, Az. I ZR 22/05