"Eintageswerbung" mit Rabatt rechtlich zulässig ("ohne 19 % Mehrwertsteuer")

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Werbung eines Elektrofachmarkts mit der Angabe "nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

Urteil des BGH vom 31.03.2010
I ZR 75/08
WRP 2010, 1388
GRUR 2010, 1022

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Neueste Kommentare

Danke für diesen sehr guten Artikel.
Anzumerken ist noch, dass nirgends steht, wohin das Geld denn überwiesen werden sollte.
Der...

Michael Michael 20. Mai, 2013 |

genau dieses schreiben habe ich auch erhalten
bitte um rat
mfg
jon

jon jon 20. Mai, 2013 |

hallo, habe auch eine abmahnung bekommen, und wäre ebenfalls an kontakt interessiert,

annie annie 20. Mai, 2013 |

Hallo,
ich bin leider auch auf deren Masche hereingefallen. Die letzte Mahnung kam am letzten Samstag. Vorher hatte ich einen formellen...

B.P.-B. B.P.-B. 20. Mai, 2013 |

Sie können uns die einstweilige Verfügung per Fax oder Mail zukommen lassen, dann können wir nach dem Feiertag am Dienstag gern mal...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 18. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...