Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG), wonach das äußere Erscheinungsbild eines Schokoladenhasen mit einem roten Band keine ausreichende Unterscheidungskraft für die Eintragung als Marke zugesprochen wurde.

Die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke sagt aus, dass Form und Aufmachung eines Produkts eine Gemeinschaftsmarke konstituieren kann. Fehlt einer Marke die Unterscheidungskraft, ist sie dem ungeachtet nicht zur Eintragung fähig.

Die Lindt & Sprüngli AG (Lindt) beantragte im Mai 2004 beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) die Eintragung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form eines mit einem roten Band versehenen Schokoladenhasen als Gemeinschaftsmarke. Dieses Gesuch wurde durch das HABM mit der Begründung abgelehnt, dass der anzumeldenden Marke in erster Linie die Unterscheidungskraft fehle. Gegen die Anmeldeverweigerung legte Lindt anschließend Klage beim EuG ein. Lindt scheiterte allerdings mit der Klage, da das Gericht im Ergebnis der Auffassung des HABM folgte.

Auch die Rechtsmitteleinlegung beim EuGH verlief aus Sicht des Schokoladenherstellers erfolglos. Der EuGH bescheinigte der Vorinstanz ein rechtsfehlerfrei zustande gekommenes Urteil. Der Gerichtshof merkte dabei an, dass die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen unter Berücksichtigung der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke zur Anmeldung vorgebracht worden ist, und zum anderen hinsichtlich des Eindrucks des relevanten Verkehrskreises zu untersuchen ist. Unter Zugrundelegung dieser Kriterien bestätigten die Richter dem EuG die Korrektheit seiner Urteilsfindung. In der Entscheidung des Europäischen Gerichts wurden sowohl die Ansichten des Durchschnittsverbrauchers als auch die - für die Branche üblichen - Konventionen berücksichtigt. Im Hinblick auf das Vorbringen seitens Lindt, der Erwerb der Unterscheidungskraft wäre durch Markennutzung im Unionsgebiet eingetreten, nahm das EuG zudem zutreffend an, dass das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis schuldig geblieben ist. 

24.05.2012 - C-98/11 P Gerichtshof der Europäischen Union

0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Abmahnung erhalten?

  • kostenloses Orientierungsgespräch
    bundesweite Vertretung
    zum Pauschalpreis

    Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

    Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

    Ihre Vorteile:
    Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland

    • Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (0)

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast. Optionales Login unten.

Neueste Kommentare

Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

Wir in den Medien...