Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß bei Verkauf von Vorführwagen
Vorführwagen sind keine "neuen" Personenkraftwagen im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Autohändler sind daher nicht verpflichtet, in Verkaufsanzeigen für
Vorführ- und Dienstwagen die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen
Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die
Kohlendioxid-Emissionen aufzunehmen. Eine Werbung ohne diese Angaben
verstößt daher nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010
9 U 518/10
Pressemitteilung des OLG Koblenz
Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010
9 U 518/10
Pressemitteilung des OLG Koblenz