Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß bei Verkauf von Vorführwagen

Vorführwagen sind keine "neuen" Personenkraftwagen im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Autohändler sind daher nicht verpflichtet, in Verkaufsanzeigen für Vorführ- und Dienstwagen die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufzunehmen. Eine Werbung ohne diese Angaben verstößt daher nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2010
9 U 518/10
Pressemitteilung des OLG Koblenz

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