Verwendung von Musterverträgen bei Gebrauchtwagengeschäften
Privatleute, die einen schriftlichen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen abschließen, bedienen sich häufig Musterverträgen, wie sie bei den Automobilklubs oder im Internet zu haben sind. Die
Vertragsformulare enthalten allesamt einen vorformulierten
Gewährleistungsausschluss des Verkäufers. Der Bundesgerichtshof äußerte
in einer aktuellen Entscheidung hiergegen keine rechtlichen Bedenken.
Einigen sich die Vertragsparteien auf die Verwendung eines bestimmten
Mustervertrags, besteht für jede die Gelegenheit, alternativ eigene
Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die
Verhandlungen einzubringen. Belassen es die Parteien bei dem
vorformulierten Gewährleistungsausschluss, ist daher im Regelfall keine
unangemessene Benachteiligung des Käufers anzunehmen.
Urteil des BGH vom 17.02.2010
VIII ZR 67/09
Betriebs-Berater 2010, 513
Urteil des BGH vom 17.02.2010
VIII ZR 67/09
Betriebs-Berater 2010, 513