Schadenspauschalierung bei Nichtabnahme eines Neuwagens
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autohändlers enthaltene Klausel, wonach der Käufer eines Neuwagens bei Nichtabnahme verpflichtet ist, einen pauschalierten Schadensersatz von
10 Prozent des Kaufpreises zu zahlen, ist rechtlich nicht zu
beanstanden. Die Klausel muss jedoch den Hinweis enthalten, dass der
Käufer weniger Schadensersatz zahlen muss, wenn er einen geringeren
Schaden des Verkäufers nachweisen kann.
Urteil des BGH vom 14.04.2010
VIII 123/09
BGH online
Urteil des BGH vom 14.04.2010
VIII 123/09
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