Oldtimerkauf: vom Käufer erstelltes Wertgutachten unerheblich
Um sicherzugehen, dass ein im Internet angebotener Oldtimer auch sein Geld wert ist, ließ der Kaufinteressent ein Wertgutachten anfertigen. Da dieses dem verlangten Kaufpreis entsprach,
wurde der Kaufvertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
abgeschlossen. Als sich später herausstellte, dass der Zustand
erheblich schlechter war, als vom Gutachter festgestellt, wollte der
Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen.
Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Aus dem Gutachten konnte kein Garantieversprechen des Verkäufers hergeleitet werden. Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn der Verkäufer das Fahrzeug von vornherein mit einem Bewertungsgutachten im Internet angeboten hätte. Er hatte jedoch nie zum Ausdruck gebracht, dass er auch für die Richtigkeit des vom Käufer veranlassten Wertgutachtens einstehen will.
Urteil des OLG Brandenburg vom 01.07.2008
6 U 120/07
DAR 2008, 701
ACE-Verkehrsjurist 2009, Nr. 1, 24
Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Aus dem Gutachten konnte kein Garantieversprechen des Verkäufers hergeleitet werden. Anders wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn der Verkäufer das Fahrzeug von vornherein mit einem Bewertungsgutachten im Internet angeboten hätte. Er hatte jedoch nie zum Ausdruck gebracht, dass er auch für die Richtigkeit des vom Käufer veranlassten Wertgutachtens einstehen will.
Urteil des OLG Brandenburg vom 01.07.2008
6 U 120/07
DAR 2008, 701
ACE-Verkehrsjurist 2009, Nr. 1, 24