Nutzungsausfall bei überlanger Reparaturdauer
Wer infolge eines Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug während der Reparatur verzichten muss, kann entweder die Kosten für einen Mietwagen oder sogenannten Nutzungsausfall beanspruchen. Zieht sich die Reparatur
über mehrere Monate hin, kann der Geschädigte gehalten sein, ein
Interimsfahrzeug zu erwerben, wenn die Kosten hierfür voraussehbar
deutlich niedriger sind als die Mietwagenkosten bzw. der
Nutzungsausfallschaden.
Ist der Geschädigte zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs finanziell nicht in der Lage, muss er den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung darauf hinweisen und eine entsprechende Vorschusszahlung verlangen.
Urteil des KG Berlin vom 09.04.2010
12 U 23/08
DAR 2010, 138
Ist der Geschädigte zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs finanziell nicht in der Lage, muss er den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung darauf hinweisen und eine entsprechende Vorschusszahlung verlangen.
Urteil des KG Berlin vom 09.04.2010
12 U 23/08
DAR 2010, 138