Neuwagenkauf: wann liegt ein "Montagsauto" vor?
In dem konkreten Fall lehnte das Gericht das Vorliegen eines "Montagswagens" bei einem Mercedes Pkw ab, da von den reklamierten Mängeln letztlich nur sechs übrig blieben, die erst rund drei bis vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs auftraten. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass bei dem Neuwagen eine "ungenügende Verarbeitungsqualität" vorliegt oder er von solch schlechter Qualität ist, dass künftig eine Mangelfreiheit nicht zu erreichen wäre. Der Käufer hätte daher dem Verkäufer nochmals die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.03.2011
I-3 U 47/10
DAR 2011, 324
MDR 2011, 723








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