Neuwagenkauf: geringfügige Erhöhung der Kohlendioxidemission kein Mangel

Das Oberlandesgericht Hamm schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, dass der Erwerber eines Neuwagens nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die vom Hersteller im Datenblatt aufgeführten Verbrauchsdaten um weniger als 10 Prozent überschritten werden. Dies wird u.a. damit begründet, dass sich die Herstellerangaben ausdrücklich nicht auf das konkrete Fahrzeug beziehen, sondern unter Laborbedingungen ermittelt werden. Auch kann sich der Käufer nicht auf eine (hier leichte) Erhöhung der Kohlendioxidemission berufen, da diese zwangsläufig Folge des Mehrverbrauchs (hier von 8,45 Prozent) ist.

 

Urteil des OLG Hamm vom 09.06.2011

I-28 U 12/11

Pressemitteilung des OLG Hamm

Sozial

Facebook
Twitter
Google +
RSS

Abmahnung

Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Urheberrecht
Filesharing

Aktuell

Gewerblicher Rechtsschutz
Arbeitsrecht
Erbrecht
Mietrecht

Über uns

Kontakt
Anfahrt
Datenschutz
Formulare