Neuwagenkauf: Farbabweichung als wesentlicher Mangel

Wird ein Neuwagen nicht in der bestellten Farbe „carbonschwarz-metallic" geliefert, sondern stellt sich die Lackierung nach den Feststellungen eines Sachverständigen sowohl objektiv nach der Farbzusammensetzung als auch subjektiv eher als Blau- als als Schwarzton dar, liegt ein wesentlicher Fahrzeugmangel vor. Der Käufer kann in diesem Fall entweder den Wagen zurückgeben oder den Ersatz der Kosten für eine Neulackierung (über 5.000 Euro) verlangen.

Ferner hat der Verkäufer die Gutachterkosten für die Feststellung der Farbabweichung zu tragen.  

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2005

20 U 88/05

NJW 2006, 781

RdW 2006, 242

 

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