Neuwagenkauf: Farbabweichung als wesentlicher Mangel
Wird ein Neuwagen
nicht in der bestellten Farbe „carbonschwarz-metallic" geliefert, sondern
stellt sich die Lackierung nach den Feststellungen eines Sachverständigen
sowohl objektiv nach der Farbzusammensetzung als auch subjektiv eher als Blau-
als als Schwarzton dar, liegt ein wesentlicher Fahrzeugmangel vor. Der Käufer
kann in diesem Fall entweder den Wagen zurückgeben oder den Ersatz der Kosten für
eine Neulackierung (über 5.000 Euro) verlangen.
Ferner hat der Verkäufer die Gutachterkosten für die Feststellung der Farbabweichung zu tragen.
Urteil des OLG Köln vom 14.10.2005
20 U 88/05
NJW 2006, 781
RdW 2006, 242
Ferner hat der Verkäufer die Gutachterkosten für die Feststellung der Farbabweichung zu tragen.
Urteil des OLG Köln vom 14.10.2005
20 U 88/05
NJW 2006, 781
RdW 2006, 242