Neuwagenkauf: erhebliche Abweichung zwischen Herstellung und Erstzulassung

Der Erwerber eines Neuwagens darf im Regelfall davon ausgehen, dass das Fahrzeug in dem Jahr hergestellt wurde, auf das das vom Verkäufer genannte  Datum der Erstzulassung schließen lässt. Datiert dieser die Erstzulassung auf Januar 2003, kann der Käufer davon ausgehen, dass der Wagen im Jahr 2002 hergestellt wurde.

Liegt die Herstellung laut Datum der aus dem Brief ersichtlichen erstmaligen Erteilung der Betriebserlaubnis jedoch zwischen November 2000 und Februar 2001, liegt nach Meinung des Landgerichts Bautzen ein gravierender Fahrzeugmangel vor, der den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags berechtigt. Dem steht nicht entgegen, dass der Käufer den Fahrzeugbrief nicht eingesehen hat.  

Urteil des LG Bautzen vom 20.07.2005

2 O 339/05

DAR 2006, 281

0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Kommentare (0)

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast. Optionales Login unten.

Neueste Kommentare

Hier wird aber definitiv mitgelesen...
Die Medikamente sind nun von der Homepage verschwunden...

Michael Michael 24. Mai, 2013 |

Hallo zusammen,
gleiche Problem hier, dietzinator oder wie auch immer hat ein Trikot gekauft und nicht bezahlt. Ich gehe mal davon aus,...

patrick patrick 24. Mai, 2013 |

Hallo,

ich habe heute auch Post von Herrn Oswald bekommen. Er hat in einer eBay Auktion auf mein Samsung S4 geboten, 1€. Da ich das...

Schneider Schneider 24. Mai, 2013 |

würde auch super zu frontal21 (ZDF) passen

revanche revanche 24. Mai, 2013 |

Genau an solche Sendungen dachte ich. Gibt ja genügend Ansätze mit einer Menge Futter und Material. Für mich ist klar,dass ich beim...

Jim Jim 24. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...