Mietwagen-AGB: Mieter muss bei Unfall Polizei rufen
Schließt ein gewerblicher Kraftfahrzeugvermieter für einen Kunden vereinbarungsgemäß gegen Entgelt eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ab, kann der Versicherungsschutz
davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter bei einem Unfall die
Polizei hinzuzieht. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Mietvertrages stellt daher für den
Mieter keine unangemessene Benachteiligung dar.
Versäumnisurteil des BGH vom 10.06.2009
XII ZR 19/08
DAR 2009, 694
Versäumnisurteil des BGH vom 10.06.2009
XII ZR 19/08
DAR 2009, 694