Kein anteiliger Werklohn bei Leistungsverweigerung wegen Unverhältnismäßigkeit
Der Werkunternehmer verliert allerdings seinen gesamten Anspruch auf Werklohn, wenn er die geschuldete Leistung wegen Unverhältnismäßigkeit überhaupt nicht erbringt. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle in einem Fall, in dem der Einbau bestellter Fensterelemente daran scheiterte, dass diese eine falsche Größe aufwiesen und der Handwerker die Lieferung anderer Fenster wegen zu hoher Kosten ablehnte.
Urteil des OLG Celle vom 27.11.2008
6 U 102/08
OLGR Celle 2009, 87