Bedeutung der Fahrzeugbeschreibung in Internetangebot
Beim Kauf eines über das Internet angebotenen Gebrauchtwagens kann die Beschreibung des Internetangebots rechtlich auch dann noch eine Rolle spielen, wenn die dort aufgeführten Eigenschaften
des Fahrzeugs bei der Besichtigung und dem nachfolgenden Vertragsschluss
nicht mehr ausdrücklich zur Sprache kamen. Sichert der Verkäufer in der
Internetbeschreibung gewisse Eigenschaften zu, ist er daran auch dann
noch gebunden, wenn in dem Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ("wie
gesehen so gekauft") ausgeschlossen wurde.
Urteil des LG Karlsruhe vom 15.02.2010
1 S 59/09
DAR 2010, 528
Urteil des LG Karlsruhe vom 15.02.2010
1 S 59/09
DAR 2010, 528