Unwirksame Preiserhöhungsklausel in Pay-TV-Vertrag
Das Landgericht München
erklärte die von einem Pay-TV-Sender verwendete Vertragsklausel, wonach
jährliche Preiserhöhungen erfolgen dürften, wenn sich die Bereitstellungskosten
des Programms erhöhen, wegen unangemessener Beteiligung der Kunden für
unwirksam.
Eine derartige Anpassungsklausel ist zu unbestimmt und für den Kunden nicht kalkulierbar.
Urteil des LG München I vom 23.02.2006
12 O 17192/05
Handelsblatt vom 15.03.2006
Eine derartige Anpassungsklausel ist zu unbestimmt und für den Kunden nicht kalkulierbar.
Urteil des LG München I vom 23.02.2006
12 O 17192/05
Handelsblatt vom 15.03.2006