Unfallversicherung: Versicherung muss Selbstverstümmelung nachweisen
Diese Indizien reichten dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht nicht aus. Der Nachweis der Freiwilligkeit der Gesundheitsbeschädigung liegt allein bei der Versicherung. Diesen Beweis sah das Gericht mit den angeführten Indizien nicht erbracht.
Urteil des OLG Schleswig vom 23.06.2011
16 U 134/10
Versicherung und Recht kompakt 2012, 7








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