Rauchverbot gilt auch für gaststättenähnliche Sportwettbüros

Verbietet ein Nichtraucherschutzgesetz (hier in NRW) das Rauchen in Gaststätten, kann von dem Verbot auch ein Sportwettbüro erfasst sein, wenn der Betreiber in dem mit Tischen, Sitzplätzen und einem Getränkeautomaten zum Direktverzehr ausgestatteten Geschäftslokal Aschenbecher aufgestellt und dort das Rauchen zugelassen hat.

Urteil des OLG Hamm vom 22.03.2012
III-3 RBs 81/12
Pressemitteilug des OLG Hamm

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Neueste Kommentare

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Vielleicht ist die Mail im Spam-Ordner gelandet (wo sie wohl auch hingehört)

Michael Michael 25. Mai, 2013 |

Was mich interessieren würde,wie lange hat es gedauert von der Auktion bis hin zum Anschreiben von denen?bei mir ist es vier Wochen her...

Egal Egal 25. Mai, 2013 |

Was es alles für Sachen gibt...da hat sie (oder ein er?) sich tatsächlich eine falsche Identität gekauft. Wenn denn wirklich bezaht wurde...

Jim Jim 24. Mai, 2013 |

Hier wird aber definitiv mitgelesen...
Die Medikamente sind nun von der Homepage verschwunden...

Michael Michael 24. Mai, 2013 |

Hallo zusammen,
gleiche Problem hier, dietzinator oder wie auch immer hat ein Trikot gekauft und nicht bezahlt. Ich gehe mal davon aus,...

patrick patrick 24. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...