Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln durchführen

Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.  Die Klägerin betreibt ein Zentrum für ästhetische Medizin, in dem Ärzte u. a. Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure durchführen. Die Beklagte betreibt in räumlicher Nähe zur Klägerin zwei Kosmetiksalons, in denen sie ebenfalls solche Faltenunterspritzungen durchführt. Das Zentrum für ästhetische Medizin hat bei dem Landgericht Konstanz den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der der beklagten Kosmetikerin untersagt werden sollte, ohne behördliche Erlaubnis Faltenunterspritzungen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten durchzuführen. Dieser Antrag hatte keinen Erfolg.  Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der beklagten Kosmetikerin unter Androhung von Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft untersagt, ohne behördliche Erlaubnis Faltenunterspritzungen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten durchzuführen oder solchartige Behandlungen anzubieten und zu bewerben. Die Richter haben ausgeführt: Das Zentrum für ästhetische Medizin habe als Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch nach den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit dem Heilpraktikergesetz. Die Parteien stünden als Anbieter von Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Das Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten stelle eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) dar. Das HeilprG enthalte Marktverhaltensregelungen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit § 1 HeilprG werde das Ziel verfolgt, den Einzelnen und die Allgemeinheit vor unberufenen Heilbehandlern zu schützen. Eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde sei stets dann gegeben, wenn die Tätigkeit ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse erfordere und die Behandlung bei generalisierender und typisierender Betrachtung gesundheitliche Schädigungen verursachen könne. Das kosmetische Ziel eines Eingriffs in den Körper schließe die Bewertung nicht aus, so ein Eingriff sei der Ausübung der Heilkunde zumindest gleichzustellen. Die Tätigkeit des Faltenunterspritzens mit einer Spritze, die in ein Gerät eingepackt werde, so dass dann eine Spitze von ca. 1 cm aus diesem Gerät herausschaue, sowie einer anderen Spritze, vor allem für die Augenpartie, bei der nur eine Metallspitze von ca. 3 mm aus dem Gerät herausschaue, berge nach Ansicht des Senats bei generalisierender und typisierender Betrachtungsweise eine Gefahr gesundheitlicher Schädigungen in einem nicht nur unbeträchtlichem Ausmaß. Das Injizieren des Füllmaterials in die Haut erfordere neben dem gebotenen notwendigen allgemeinen Wissen bei der Verabreichung von Injektionen auch zusätzliche Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen. Dabei müsse sowohl die zu füllende Hautschicht fachkundig ermittelt und getroffen als auch die Unbedenklichkeit des zu verwendenden Implantats beurteilt werden. Dass die beklagte Kosmetikerin private Schulungen zur Faltenunterspritzung besucht habe und diese seit dem Jahr 2003 unproblematisch durchführe, könne bei dieser Bewertung keine Berücksichtigung finden.   17.02.2012 - 4 U 197/11 Oberlandesgericht Karlsruhe - PM vom 16.05.2012

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wer behauptet denn dass die Fotos gestohlen sind?

Irgendwie witzig dass du ausgerechnet Stefan heißt!!

tztz tztz 22. Mai, 2013 |

Hallo, ich habe das selbe Problem Mit Demir und dr. Schäfer.
Nur was ich einfach nicht verstehen kann, wie kann man sich so die...

Alexandra Herfort Alexandra Herfort 22. Mai, 2013 |

Ein freundliches „Hallo“ Herr Justiziar!

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Außerdem...

Anita Winterhagen Anita Winterhagen 22. Mai, 2013 |

Ihr Vorname kommt mir bekannt vor... :-)

Jim Jim 22. Mai, 2013 |

Also wäre ich einer der Dateninhaber, die hier auf der Webseite gerade wild in die öffentlichkeit transportiert werden, würde ich die...

Stefan Stefan 22. Mai, 2013 |

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