Keine Jagdwaffe für Steuerhinterzieher

Der Besitz eines Waffenscheins setzt ein strafrechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Wer Steuern in nicht unbeträchtlicher Höhe hinterzieht, verfügt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen über genügend kriminelle Energie, um ihm die Verlässlichkeit für das Führen einer Waffe abzusprechen.
Das Gericht bestätigte mit dieser Begründung den Entzug des Jagdscheins für einen Mann, der 23.000 Euro Steuern hinterzogen hat.

 
Urteil des VG Göttingen vom 25.01.2006
1 A 140/05
Wirtschaftswoche Heft 8/2006, Seite 114

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