Abgeschriebene Hausarbeit

Der Prüfer einer Hausarbeit eines BWL-Studenten bewertete die Arbeit aufgrund eines festgestellten Täuschungsversuchs mit der Note "5,0" ("nicht ausreichend"). Der Student bestritt, abgeschrieben zu haben, und zog gegen die Benotung vor Gericht.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stellten bei einer genauen Betrachtung der vorgelegten Arbeit im Vergleich mit einer vom Prüfer entdeckten Internetquelle fest, dass der Prüfling sich an mindestens zwölf verschiedenen Stellen der Arbeit durch wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahmen ohne jede Kenntlichmachung von "Zwischen-" oder "Letzt-"Quellen bedient hatte. Der Einwand des Prüflings, es liege keine relevante Täuschung vor, musste danach ohne Erfolg bleiben. Die mangelhafte Benotung erfolgte somit zu Recht.

 

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.11.2011

10 N 48.09

JurPC Web-Dok. 25/2012

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Neueste Kommentare

Was es alles für Sachen gibt...da hat sie (oder ein er?) sich tatsächlich eine falsche Identität gekauft. Wenn denn wirklich bezaht wurde...

Jim Jim 24. Mai, 2013 |

Hier wird aber definitiv mitgelesen...
Die Medikamente sind nun von der Homepage verschwunden...

Michael Michael 24. Mai, 2013 |

Hallo zusammen,
gleiche Problem hier, dietzinator oder wie auch immer hat ein Trikot gekauft und nicht bezahlt. Ich gehe mal davon aus,...

patrick patrick 24. Mai, 2013 |

Hallo,

ich habe heute auch Post von Herrn Oswald bekommen. Er hat in einer eBay Auktion auf mein Samsung S4 geboten, 1€. Da ich das...

Schneider Schneider 24. Mai, 2013 |

würde auch super zu frontal21 (ZDF) passen

revanche revanche 24. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...