Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Ratgeber

Verbraucherrecht Teil 1

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Dienstag, 26. Juni 2007
Ob Kaufvertrag, Werkvertrag oder Reise, wenn die vertragliche Leistung nicht so ist, wie gebucht, bestellt oder gekauft, muss der Verbraucher das nicht hinnehmen. Jeder Vertrag zieht für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten nach sich, die zum Schutz der Verbraucher besonders ausgestaltet sind. Im vorliegenden Ratgeber wird aufgezeigt, wann Sie einen Vertag widerrufen oder von ihm zurücktreten können, wann bei Mängeln Schadensersatz erfolgt und was bei der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten ist. Des Weiteren werden Verjährung und andere Fristen dargestellt, die für die Rechtsdurchsetzung wichtig sind.
 

Verbraucherrecht Teil 2

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Dienstag, 26. Juni 2007
Ein zentraler Bestandteil des Verbraucherrechts sind die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf. "Verbraucherrecht Teil 2" erklärt, welche besonderen Rechte Privatpersonen (Verbrauchern) zustehen, wenn sie eine mangelhafte Sache von einem Gewerbetreibenden oder Selbstständigen (Unternehmer) gekauft haben: Garantie, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
 

Haustürgeschäfte Teil 1

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Dienstag, 26. Juni 2007
Der Vertreter vor der Haustür - wer kennt ihn nicht? Und wer hat nicht schon unüberlegt einen Kauf getätigt. Stichwort Überrumpelungseffekt. Ob im eigenen Heim oder auch in öffentlichen Gebäuden oder auf Butterfahrten. Was die Wenigsten wissen: Hier gilt überall das Haustürwiderrufsrecht. Der vorliegende Ratgeber behandelt im ersten Teil den Anwendungsbereich des Haustürwiderrufsrechts und geht auf für bestimmte Verträge (Versicherungsvertrag, Kreditvertrag) geltende Sonderregelungen ein.
 

Haustürgeschäfte Teil 2

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Dienstag, 26. Juni 2007
Wer in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Vereich mit dem Abschluss eines Vertrags überrumpelt wurde, kann vom Vertrag unbeschadet wieder loskommen. Ihm steht ein Widerrufs oder ein Rückgaberecht zu. Diese werden im vorliegenden zweiten Teil des Ratgebers zum Haustürwiderrufsrecht ausführlich beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen die Belehrungspflicht des Unternehmers und die damit verbundene Widerrufsfrist. Daneben wird klargestellt, bei welchen Fallgruppen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, ob und wie die gesetzlichen Vorschriften vertraglich geändert oder ausgeschlossen werden können und welche Besonderheiten bei der Rechtsdurchsetzung zu beachten sind.
 

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