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JIPS4
Keine Verwertung von Maut-Gebührendaten zur Strafverfolgung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 15:20 Uhr
Daten aus dem Autobahn-Mauterfassungssystem dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg nicht zur Ermittlung von Straftaten (hier eine Reihe von Lkw-Diebstählen) herangezogen werden.
Nach dem Autobahnmautgesetz ist die Verwendung und Verwertung der durch die Erfassungsgeräte gewonnen Daten ausschließlich für Zwecke der Abrechnung zulässig.


Beschluss des LG Magdeburg vom 03.02.2006
25 Qs 7/06
NJW 2006, 1073

 

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