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Keine Verwertung von Maut-Gebührendaten zur Strafverfolgung |
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Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 15:20 Uhr |
Daten aus dem
Autobahn-Mauterfassungssystem dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts
Magdeburg nicht zur Ermittlung von Straftaten (hier eine Reihe von
Lkw-Diebstählen) herangezogen werden.
Nach dem
Autobahnmautgesetz ist die Verwendung und Verwertung der durch die
Erfassungsgeräte gewonnen Daten ausschließlich für Zwecke der Abrechnung
zulässig.
Beschluss des LG Magdeburg vom 03.02.2006
25 Qs 7/06
NJW 2006, 1073
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