Eltern haften für ihre Kinder – nicht beim illegalen Filesharing
Eltern müssen ihre Kinder nicht ununterbrochen überwachen, wenn diese am PC der Familie arbeiten. Es reicht, die Kinder über das Verbot von illegalen Tauschbörsen zu unterrichten. Liegen keine weiteren Anhaltspunkte für das unrechtmäßige Herunterladen von Dateien aus dem Internet durch die Kinder vor, können die Eltern nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht für die Verstöße ihres Nachwuchses verantwortlich gemacht werden. Ansprüche gegen die Inhaber des Internetanschlusses sind so nur noch schwer durchzusetzen. Haben die Minderjährigen jedoch die nötige geistige Reife, das Unrechte in ihrem Tun zu erkennen, ist es möglich, sie nach §828 Abs.3 BGB persönlich in Haft zu nehmen, auch wenn mangels eigener Einkünfte eine Durchsetzung der Ansprüche sich in die Zukunft verschieben wird.
Urteil des BGH vom 15.11.2012
JurPC Web-Dok. 184/2012