• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eltern haften für ihre Kinder – nicht beim illegalen Filesharing


Eltern müssen ihre Kinder nicht ununterbrochen überwachen, wenn diese am PC der Familie arbeiten. Es reicht, die Kinder über das Verbot von illegalen Tauschbörsen zu unterrichten. Liegen keine weiteren Anhaltspunkte für das unrechtmäßige Herunterladen von Dateien aus dem Internet durch die Kinder vor, können die Eltern nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht für die Verstöße ihres Nachwuchses verantwortlich gemacht werden. Ansprüche gegen die Inhaber des Internetanschlusses sind so nur noch schwer durchzusetzen. Haben die Minderjährigen jedoch die nötige geistige Reife, das Unrechte in ihrem Tun zu erkennen, ist es möglich, sie nach §828 Abs.3 BGB persönlich in Haft zu nehmen, auch wenn mangels eigener Einkünfte eine Durchsetzung der Ansprüche sich in die Zukunft verschieben wird.

Urteil des BGH vom 15.11.2012

I ZR 74/12

JurPC Web-Dok. 184/2012


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland