Unterstützungsleistungen bei Flugausfall wegen Vulkanausbruchs
Die Sperrung des Luftraums aufgrund des Vulkanausbruchs und der damit verbundenen Vulkanasche im Luftraum ist zwar ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der VO. Außergewöhnliche Umstände bei einer Annullierung befreien die Fluggesellschaften jedoch lediglich von Ausgleichzahlungen gemäß Art. 7 VO, nicht aber von der Erstattung der Unterstützungsleistungen nach Art. 9 VO.
Urteil des AG Nürnberg vom 14.09.2011
18 C 6053/11
RRa 2011, 297








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