Unterstützungsleistungen bei Flugausfall wegen Vulkanausbruchs

Ein Flugreisender hat nach Art. 9 der Verordnung (EG) NR. 261/2004 (im folgenden VO) im Fall einer Flugannullierung auch dann einen Anspruch auf Verpflegung und Hotelunterbringung (sogenannte Unterstützungsleistungen), wenn der Flugausfall auf außergewöhnlichen Umständen (hier Flugasche infolge eines Vulkanausbruchs) beruht.
Die Sperrung des Luftraums aufgrund des Vulkanausbruchs und der damit verbundenen Vulkanasche im Luftraum ist zwar ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der VO. Außergewöhnliche Umstände bei einer Annullierung befreien die Fluggesellschaften jedoch lediglich von Ausgleichzahlungen gemäß Art. 7 VO, nicht aber von der Erstattung der Unterstützungsleistungen nach Art. 9 VO.

 

Urteil des AG Nürnberg vom 14.09.2011

18 C 6053/11

RRa 2011, 297

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Neueste Kommentare

Für mich steht ganz klar fest,sollte die Forderung aufrechterhalten werden oder ich weitere Mails bzw. Post bekommen,werde ich meine...

Jim Jim 23. Mai, 2013 |

Beachten Sie unser Update vom 23.05.2013 oben im Beitrag.

Rechtsanwalt Frank Weiß Rechtsanwalt Frank Weiß 23. Mai, 2013 |

was hat denn dein anwalt gemeint wie man da jetzt vorgehen soll?
unseriöser gehts doch gar nicht mehr. wenn mann sich anschaut
mit wie...

skywalker83 skywalker83 23. Mai, 2013 |

Hallo "Stefan",

schön, von Ihnen zu lesen. Wie Frau Winterhagen bereits festgestellt hat, sind die Ähnlichkeiten im "Sprachstil"...

Der-Stefan-den-Marsch-bläst Der-Stefan-den-Marsch-bläst 23. Mai, 2013 |

Das Bild auf der Facebook Seite von Julia Wichmann:...

Michael Michael 23. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...