Unfallversicherung: Sturz nach Ausweichmanöver eines Skifahrers
Auch wenn Auslöser des Schadens eine mittelbare Fremdeinwirkung (Erschrecken vor anderem, zu nah auffahrendem Skifahrer) war, ist der Sturz auch dann ursächlich für die Schädigung, wenn sie auf einer durch einen anderen Skifahrer veranlassten Eigenbewegung des Versicherten beruht.
Urteil des BGH vom 06.07.2011
IV ZR 29/09
VersR 2011, 1135
MDR 2011, 980








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