Reiseveranstalter muss auf Einreisebestimmungen hinweisen
Ein
Reiseveranstalter kommt der Verpflichtung, seine Gäste über besondere Pass- und
Visumerfordernisse in den Urlaubsländern aufzuklären, nicht bereits dadurch
nach, dass er einen entsprechenden Informationsprospekt anfertigt und dem
Reisbüro aushändigt in der Hoffnung, dass dieses die Broschüre auch tatsächlich
weiterleitet. Der Veranstalter muss daher die Information, z. B. durch eigene
Übersendung der Einreiseinformationen, zusammen mit der Buchungsbestätigung
sicherstellen.
Allerdings besteht auch eine den Erstattungsanspruch mindernde Erkundigungspflicht des Touristen, da allgemein bekannt ist, dass es für fremde Länder Einreisebestimmungen gibt.
Urteil des AG Hamburg vom 23.09.2004
22 A C 189/04
RRa 2006, 80
Allerdings besteht auch eine den Erstattungsanspruch mindernde Erkundigungspflicht des Touristen, da allgemein bekannt ist, dass es für fremde Länder Einreisebestimmungen gibt.
Urteil des AG Hamburg vom 23.09.2004
22 A C 189/04
RRa 2006, 80