Reisemangel: nicht vorhandene Hoteldiskothek
Fehlt entgegen der Angaben
im Reiseprospekt eine Hoteldiskothek, so rechtfertigt dies jedenfalls dann
wegen Geringfügigkeit des Reisemangels keine Minderung des Reisepreises, wenn
die Diskothek nur in einer Reihe von Freizeitangeboten des Hotels aufgeführt
und nicht besonders hervorgehoben war.
Für die Beurteilung eines Mangels sind im Übrigen nur die Beschreibung im Reiseprospekt maßgebend und nicht Prospekte, die im Hotel ausliegen.
Urteil des AG Duisburg vom 16.06.2005
49 C 1338/05
RRa 2006, 30
ZAP EN-Nr. 171/2006
Für die Beurteilung eines Mangels sind im Übrigen nur die Beschreibung im Reiseprospekt maßgebend und nicht Prospekte, die im Hotel ausliegen.
Urteil des AG Duisburg vom 16.06.2005
49 C 1338/05
RRa 2006, 30
ZAP EN-Nr. 171/2006