Reisemangel: nicht vorhandene Hoteldiskothek

Fehlt entgegen der Angaben im Reiseprospekt eine Hoteldiskothek, so rechtfertigt dies jedenfalls dann wegen Geringfügigkeit des Reisemangels keine Minderung des Reisepreises, wenn die Diskothek nur in einer Reihe von Freizeitangeboten des Hotels aufgeführt und nicht besonders hervorgehoben war.
Für die Beurteilung eines Mangels sind im Übrigen nur die Beschreibung im Reiseprospekt maßgebend und nicht Prospekte, die im Hotel ausliegen.


Urteil des AG Duisburg vom 16.06.2005
49 C 1338/05
RRa 2006, 30
ZAP EN-Nr. 171/2006

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